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Familie verliert Bürgergeld: Gericht stoppt Ansprüche wegen Hausbau!

Eine Familie aus dem Emsland hat ihren Anspruch auf Bürgergeld verloren, nachdem sie während des Bezugs dieser Sozialleistung ein neues Haus errichtet und ihr altes Haus verkauft hat. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied, dass das Jobcenter nicht verpflichtet ist, die Immobilienwerte von Bürgergeldempfängern zu optimieren. Der Fall betrifft ein Ehepaar mit fünf Kindern, das sein vorheriges Eigenheim für 514.000 Euro veräußerte und ein neues Haus mit 254 Quadratmetern Wohnfläche baute.

Das Jobcenter strich den Anspruch auf Bürgergeld aufgrund des hohen Erlöses aus dem Hausverkauf. Die Familie argumentierte, dass das neue Haus geschütztes Vermögen sei und nicht zur Deckung des Lebensunterhalts herangezogen werden dürfe. Sie verwiesen auf eine gesetzliche Karenzzeit von 12 Monaten, in der dafür gesorgt werden müsste, dass großzügige Wohnverhältnisse finanziert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) definiert verwertbares Vermögen jedoch als grundsätzlich für den Lebensunterhalt einsetzbar, bevor Bürgergeld beantragt werden kann.

Gerichtsurteil und dessen Begründung

Das Gericht wies die Argumente der Familie zurück. Der Marktwert des neuen Hauses wurde auf 590.000 Euro geschätzt, was der Familie einen unbelasteten Wert von 440.000 Euro zur Verfügung stellt. Das Gericht stellte fest, dass das neue Haus kein geschütztes Vermögen sei, da für selbst genutzte Immobilien bestimmte Obergrenzen gelten. Diese liegen bei 140 Quadratmetern für Einfamilienhäuser und bei 130 Quadratmetern für Eigentumswohnungen, mit zusätzlichen 20 Quadratmetern pro Person bei mehr als vier Bewohnern.

Das Gericht entschied, dass die Familie durch die Beleihung der Immobilie in der Lage sei, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Entscheidung verdeutlicht die Verantwortung von Empfängern von Sozialleistungen, vorhandene Vermögenswerte zuerst einzusetzen, um öffentliche Mittel für Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Das Urteil wurde unter dem Aktenzeichen L 11 AS 372/24 gefällt, wie [pressebox.de](https://www.pressebox.de/pressemitteilung/aporisk-gmbh/sozialgerichtsurteil-vermoeigensverwertung-bei-buergergeldbezug/boxid/1237577) berichtete.