
In der Überseestadt Bremen haben unbekannte Täter zwischen Freitag und Samstag spitze Metallteile, auch bekannt als Krähenfüße, auf die Fahrbahn gelegt. Die Polizei meldete am Montag, dass in insgesamt drei Fällen durch diese gezielten Maßnahmen Reifen beschädigt wurden. Die Krähenfüße wurden in der Kommodore-Ziegenbein-Allee sowie der Überseepromenade entdeckt. Darüber hinaus fanden Einsatzkräfte bei ihren Ermittlungen weitere dieser gefährlichen Gegenstände vor Ort.
Die Polizei hat die Bürger aufgefordert, erhöhte Vorsicht walten zu lassen und bei verdächtigen Beobachtungen Hinweise unter der Telefonnummer (0421) 36 21 48 50 zu melden. Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurden bereits eingeleitet.
Rechtliche Folgen von gefährlichen Eingriffen
Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr stellt eine Straftat gemäß § 315b StGB dar, wie [bussgeldsiegen.de](https://www.bussgeldsiegen.de/gefaehrlicher-eingriff-in-den-strassenverkehr/) berichtete. Ziel des Gesetzgebers ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Handlungen, die die Sicherheit gefährden, umfassen unter anderem das Werfen von Steinen oder die Zerstörung von Verkehrsschildern. In der Regel sind die Täter keine aktiven Verkehrsteilnehmer, sie gefährden jedoch andere.
Ein gefährlicher Eingriff zieht ein polizeiliches Ermittlungsverfahren nach sich, das in einem Strafverfahren mündet. Strafen können von Geldstrafen über Fahrverbote bis hin zum Entzug des Führerscheins oder sogar Freiheitsstrafen reichen. Die Tat muss im öffentlichen Straßenverkehr geschehen, und auch Mittäterschaft ist strafbar.