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Bundesrat stimmt für Gewalthilfegesetz: Schutz für Frauen und Kinder endlich da!

Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt, wodurch ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern gemacht wurde. Dieses Gesetz räumt Frauen und Kindern einen Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer sowie häuslicher Gewalt ein. Brandenburgs Frauenministerin Britta Müller hat das Gesetz begrüßt und betont, wie wichtig ein verlässliches Hilfesystem in diesem Kontext ist. Darüber hinaus setzt sich Brandenburg für eine bedarfsgerechte Finanzierung und eine faire Lastenteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern ein.

Die von [cityreport.pnr24-online.de](https://cityreport.pnr24-online.de/frauenministerin-britta-mueller-begruesst-gruenes-licht-aus-dem-bundesrat-fuer-gewaltschutzgesetz/) berichteten Details zeigen, dass in Deutschland ein Mangel an Hilfsstrukturen besteht. Das Gewalthilfegesetz sieht vor, dass mehr Mittel für Frauenhäuser und spezialisierte Beratungsangebote bereitgestellt werden. Ziel ist es, betroffenen Frauen eine kostenlose und unkomplizierte Hilfe zukommen zu lassen. Der Staat ist gemäß Grundgesetz verpflichtet, das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, was durch diese Gesetzgebung gestärkt wird.

Finanzierung und Struktur des Hilfesystems

Das Gewalthilfegesetz, initiiert von der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, verfolgt das Ziel, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen zu schaffen. Dabei wurde der Gesetzesentwurf, der die Grundlage für ein verlässliches Hilfesystem bildet, im November 2024 vorgelegt. Die Adressaten sind die Bundesländer sowie die Träger, wobei die finanzielle Beteiligung des Bundes eine zentrale Rolle spielt. Laut [frauenhauskoordinierung.de](https://www.frauenhauskoordinierung.de/arbeitsfelder/rechtsanspruch-auf-schutz/gewalthilfegesetz) wurde das Inkrafttretensdatum auf 2027 verschoben, mit einem angestrebten Rechtsanspruch, der 2030 gelten soll.

Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses fanden mehrere Beratungen und Anhörungen statt, bei denen die Zustimmung für den Gesetzesentwurf groß war. Eine Einigung zwischen SPD, Union und Grünen wurde am 29. Januar 2025 erzielt, und das Gewalthilfegesetz wurde am 31. Januar 2025 vom Bundestag verabschiedet. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 14. Februar 2025 ist das Gesetz nun endgültig beschlossen.