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DLRG kämpft gegen Personalmangel: Freibäder im Kreis Böblingen retten!

Im Kreis Böblingen sieht die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) eine dringende Notwendigkeit, gegen den Personalmangel in den Freibädern vorzugehen. Aufgrund von unzureichendem Personal kam es im vergangenen Jahr zu einer Reduzierung der Öffnungszeiten und sogar zu Schließungen von Bädern. Um dem entgegenzuwirken, wird eine neue Firma gegründet, die dazu dienen soll, Lücken in der Badeaufsicht zu schließen.

Diese Initiative wurde einstimmig von rund 100 Vertretern der Ortsgruppen beschlossen. Die DLRG plant, die Bäderbetreiber bei der Aufrechterhaltung der Wasseraufsicht zu unterstützen. Ehrenamtliche Rettungsschwimmer werden in acht von neun Freibädern eingesetzt, wobei das hauptamtliche Personal nur dann zum Einsatz kommt, wenn keine Ehrenamtlichen verfügbar sind. Die DLRG möchte somit gewährleisten, dass eine ausreichende Aufsicht im Bad vorhanden ist.

DLRG setzt auf regionale Lösungen

In einer Marktanalyse wurden Gespräche mit Schwimmbadbetreibern durchgeführt, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Die geplante Unternehmensausrichtung sieht vor, dass die Mitarbeiter heimatnah eingesetzt werden. Der Gewinn des Unternehmens fließt in die gemeinnützige Arbeit der DLRG, mit dem Fokus auf die Badeaufsicht in Freibädern.

Ab der Freibadsaison 2025 sollen festangestellte Rettungsschwimmer stunden- oder tageweise eingesetzt werden, um eine durchgehende Aufsicht zu garantieren. Zudem gibt es bereits Interesse von einigen Hallenbädern im Landkreis, ab der kommenden Wintersaison mit der DLRG zusammenzuarbeiten, was auf den angestrebten ganzjährigen Betrieb des Unternehmens hindeutet. Aktuell sucht die DLRG nach Rettungsschwimmern für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen über die Sommermonate.

Die Herausforderungen, mit denen die DLRG konfrontiert ist, spiegeln sich auch in den aktuellen Fragen zur DGfdB R 94.05 wider, die im Kontext des Personalmangels diskutiert werden. Dabei wird die Notwendigkeit betont, dass Fachkräfte im Bad anwesend sein müssen, während gleichzeitig die Richtlinie Raum für eine Delegation von Aufgaben an andere Personen lässt, wie aus den Informationen von der DGFDB hervorgeht. Demnach können Betriebsaufsicht, Organisation und Einweisungen von qualifiziertem Personal übernommen werden.

In vielen Fällen ist jedoch nur eine Fachkraft im Bad anwesend, die nicht die gesamte Betriebszeit abdecken kann. Die Richtlinie bietet die Flexibilität, dass Betriebsaufsicht für mehrere Bäder wahrgenommen werden kann, wenn ein qualifiziertes Team vor Ort ist.