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Drogentrip am Steuer: Porsche-Fahrer ohne Führerschein rammt Alfa!

Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 22. Februar 2025 um 9:20 Uhr auf der A9 bei Hepberg im Landkreis Eichstätt. Beteiligt waren ein 36-Jähriger aus Fürth, der mit einem Porsche Cayenne fuhr, und ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Bamberg, der mit einem Alfa Romeo unterwegs war. Der Unfall passierte, als der Alfa Romeo aufgrund von Verkehrsbedingungen abbremsen musste, was dazu führte, dass der Porsche ins Heck des Fahrzeugs prallte. Der Sachschaden wird auf etwa 5000 Euro geschätzt.

Bei der anschließenden Untersuchung stellte die Polizei beim Porsche-Lenker drogentypische Ausfall-Erscheinungen fest. Ein Drogen-Vortest ergab positive Reaktionen auf THC, den Hauptbestandteil von Cannabis. Es stellte sich zudem heraus, dass der 36-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis besaß, da diese ihm bereits entzogen worden war. In der Folge wurde eine Blutentnahme angeordnet, und es wurden Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Gefährdung des Straßenverkehrs unter Drogen-Einfluss erstattet, wie pfaffenhofen-today.de berichtete.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Fahren unter Drogeneinfluss, insbesondere bei Cannabis, wird häufig als Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG bestraft, da es keinen wissenschaftlich haltbaren Grenzwert für drogenbedingte Fahruntauglichkeit gibt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied wie folgt: Der Nachweis einer bestimmten Wirkstoffmenge im Blut ist ausreichend, um eine Rauschfahrt anzunehmen. Allerdings wurde betont, dass für die Feststellung von Fahruntüchtigkeit auch weitere Beweisanzeichen erforderlich sind. Reine positive Blutwirkstoffbefunde sind nicht ausreichend für eine Verurteilung nach § 316 StGB, was in verschiedenen Urteilen, darunter auch einem Beschluss vom 21. Dezember 2011, festgehalten wurde. Daher erfordert die Feststellung von Fahruntüchtigkeit nicht nur den Nachweis der Drogenwirkstoffe, sondern auch das Vorhandensein von Ausfallerscheinungen, wie verkehrslexikon.de erklärte.