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EU-Änderung: So ändert sich die Entsorgung von Altkleidern 2025!

Ab Januar 2025 treten in der Europäischen Union neue Richtlinien zur Entsorgung von Altkleidern in Kraft, die eine Umstellung im Umgang mit Textilabfällen fordern. In Deutschland werden die Bürger jedoch weiterhin dazu ermutigt, Altkleider wie gewohnt im Restmüll zu entsorgen, wie Lomazoma berichtet.

In Bundesländern wie Sachsen sind bereits funktionierende Sammelsysteme implementiert. In Dresden beispielsweise wird darauf hingewiesen, dass die Textilien sauber sein müssen und dass die Bevölkerung keine Veränderungen in der Entsorgung erleben wird. Alttextilien können in acht kommunalen Wertstoffhöfen entsorgt werden. Auch in Städten wie Jena und Erfurt existieren bereits seit Jahren getrennte Altkleidercontainer, sodass es keinen Grund zur Beunruhigung gibt.

Regelungen in verschiedenen Städten

In Chemnitz bleiben die bestehenden Maßnahmen zur Abgabe von Altkleidern unverändert, während in Dessau-Roßlau stark getragene Kleidungsstücke im Restmüll entsorgt werden können. Eine ähnliche Regelung gilt für Halle (Saal), wo nur verwertbare Alttextilien gesammelt werden dürfen. In Leipzig bleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung beim Verbraucher, ohne Änderungen in der bisherigen Praxis.

Gleichzeitig stellt die neue EU-Richtlinie fest, dass ab dem 1. Januar 2025 alle Textilien, auch beschädigte, in speziellen Altkleidercontainern entsorgt werden müssen. Gemäß der neuen Regelung wird angestrebt, die Menge an Abfall zu reduzieren und das Recycling von Textilien zu verbessern. Derzeit erfolgen in der EU weniger als 50% der Altkleider-Sammelmaßnahmen, und nur 1% neuer Kleidung stammt aus recycelten Textilien, wie NDR berichtet.

Die Texte fokussieren sich daher auf die Einführung eines funktionsfähigen Recyclingsystems für Altkleider und die Förderung von getrenntem Sammeln, da rasant steigender Textilverbrauch, insbesondere durch Fast Fashion, die Umwelt gravierend belastet.