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EU-Gesetz: Milliardenchance für E-Autos im deutschen Flottenmarkt!

Ein neues EU-Gesetz zur Elektrifizierung von Firmenflotten könnte dazu beitragen, die Nachfrage nach Elektroautos in Deutschland deutlich zu steigern. Laut einem Bericht von Transport & Environment könnte dieses Gesetz bis 2030 für über 2 Millionen E-Auto-Verkäufe sorgen. Der neue Regelungsrahmen hilft den Autoherstellern, die CO2-Flottengrenzwerte einzuhalten, die immer strenger werden.

Die Verkaufsanteile der Hersteller auf dem Firmenwagenmarkt sind dabei erheblich: BMW verkauft 72%, Volkswagen 68% und Mercedes 66% ihrer Neuwagen als Dienstwagen. Die Vorgaben des Gesetzes könnten sogar knapp die Hälfte der E-Auto-Verkäufe absichern und damit Strafzahlungen für die Hersteller vermeiden. Ab 2030 sollen in Flotten mit über 100 Autos nur noch vollelektrische Firmenwagen neu zugelassen werden, was eine große Chance für die Elektromobilität darstellt.

Zukünftige Entwicklungen

Die Elektrifizierung von Flotten wird als Schlüssel angesehen, um den Absatz von E-Autos in Europa und Deutschland zu erhöhen. Im Jahr 2024 waren in Deutschland lediglich 13,3% der gewerblichen Neuzulassungen E-Autos, während es bei Privatwagen 16,2% waren. Susanne Goetz von Transport & Environment betont, dass die deutschen Hersteller aufgrund einer unzureichenden Nachfrage Schwierigkeiten haben, diese Flottengrenzwerte einzuhalten.

Die EU-Kommission hat erst kürzlich einen Dialog über die Zukunft der europäischen Automobilindustrie eingeleitet, wobei ein neues Gesetz mit verbindlichen Elektrifizierungszielen Investitionen in die Elektromobilität unterstützen soll. Firmenwagen, die meist nur über einen kurzen Zeitraum in Betrieb sind, landen oft schnell auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Schätzungen zufolge könnten bis 2035 fast 7 Millionen zusätzliche Elektroautos auf diesem Markt platziert werden, wobei 1,7 Millionen dieser Fahrzeuge in Deutschland erwartet werden.

Die Umweltorganisation T&E fordert zudem die künftige Bundesregierung auf, Maßnahmen zur schnelleren Elektrifizierung von Firmenwagen zu ergreifen. Unter den Vorschlägen sind die schrittweise Verringerung der steuerlichen Abschreibung von Verbrennern sowie die Einführung von Sonderabschreibungen für E-Autos.