
In einem spannenden Fußballspiel hielt Bayer Leverkusen den Titelrennen in der Bundesliga offen. Laut [WNOZ](https://www.wnoz.de/nachrichten/deutschland-und-die-welt/topmeldungen/leverkusen-haelt-titelrennen-etwas-offen-mainz-patzt-650210.html) verbuchte das Team am letzten Spieltag einen beeindruckenden Sieg und bleibt somit im Rennen um die Meisterschaft. Die Konkurrenz um den Titel bleibt jedoch hart, da auch andere Teams in der oberen Tabellenhälfte ihre Spiele gewinnen konnten.
In einem parallel stattfindenden Match fiel der 1. FSV Mainz 05 zurück und konnte den Anschluss an die Spitzengruppe nicht halten. Die Fehler der Mainzer wurden bestraft und sie mussten sich letztendlich mit einer Niederlage abfinden, die ihre Chancen im Titelrennen erheblich minderte, wie [WNOZ](https://www.wnoz.de/nachrichten/deutschland-und-die-welt/topmeldungen/leverkusen-haelt-titelrennen-etwas-offen-mainz-patzt-650210.html) berichtete.
EuGH-Urteil zu personenbezogenen Daten
Parallel zu den sportlichen Ereignissen gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein bedeutendes Urteil ab, das die Verarbeitung personenbezogener Daten für personalisierte Werbung betrifft. Laut [LTO](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c604-22-dsgvo-iab-europe-personalisierte-werbung-cookies-tc-string-personenbezogene-daten) präzisierte das Gericht den Begriff „personenbezogene Daten“ sowie die Rolle der Verantwortlichen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Das Urteil, das auf einem Vorabentscheidungsverfahren eines belgischen Gerichts basierte, bezieht sich auf den Kläger Interactive Advertising Bureau Europe (IAB), das Werbeunternehmen auf europäischer Ebene vertritt. Hintergrund war eine Maßnahme der belgischen Datenschutzbehörde, die gegen IAB wegen Verstößen gegen die DSGVO ein Bußgeld verhängte. Das Gericht entschied, dass die Nutzung des sogenannten TC-Strings, der zur Speicherung von Nutzerdaten verwendet wird, als personenbezogenes Datum im Sinne der DSGVO gilt.
Die Entscheidung verbindlich für alle Akteure im Bereich der personalisierten Werbung und legt fest, dass vor der Anzeige personalisierter Werbung die Einwilligung der Nutzer:innen eingeholt werden muss. Dies betrifft insbesondere Daten wie Standort, Alter und Suchverlauf, die für die Erstellung von Nutzerprofilen eingesetzt werden.