
In der aktuellen Diskussion um die Einführung einer lokalen Verpackungssteuer in Friedrichshafen hat die Stadtverwaltung entschieden, vorerst auf die Umsetzung zu verzichten. Während Tübingen bereits 2022 eine solche Steuer einführte und Konstanz Anfang 2023 nachzog, plant Friedrichshafen, dem sogenannten „Tübinger Modell“ zu folgen, wie es in einem Bericht des Südkuriers heißt.
Die Tübinger Verpackungssteuer sieht eine Abgabe von 50 Cent für Plastikbecher und 20 Cent für Einwegbesteck vor. Ziel dieser Initiative ist die Reduzierung von Müllmengen sowie die Förderung von Mehrwegverpackungen. Im Jahr 2022 generierte Tübingen durch die Steuer nahezu 1 Million Euro an Einnahmen, während Konstanz mit jährlichen Einnahmen von 600.000 Euro rechnet. Zudem gibt Tübingen jährlich etwa 700.000 Euro für die Entsorgung von Einwegverpackungen aus öffentlichen Mülleimern aus.
Rechtmäßigkeit und Widerstand
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Tübinger Verpackungssteuer im Januar 2025 für rechtmäßig. Trotz dieser Entscheidung gibt es Widerstand aus dem Handel und der Gastronomie, vor allem wegen der Befürchtung, dass die Steuer zu Bürokratie und Wettbewerbsnachteilen führen könnte. Händler sorgen sich zudem um unterschiedliche Steuersätze in benachbarten Städten und deren Auswirkungen auf den Absatz.
Die Stadtverwaltung von Friedrichshafen plant, zunächst den Markt zu sondieren und ein Konzept zur Förderung von To-go-Mehrwegverpackungen bis Ende 2025 zu entwickeln. Deutschland produziert jährlich rund 227 kg Verpackungsmüll pro Kopf, was über dem EU-Durchschnitt von 186 kg liegt. Der Verpackungsmüll in Deutschland ist seit 2005 um 21% gestiegen, und 2021 wurden insgesamt 19,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle verzeichnet; 67,9% davon wurden recycelt.
Die Einführung der Verpackungssteuer könnte auch Schulen betreffen, die von der Regelung nicht ausgenommen wären. Informationen zur Tübinger Verpackungssteuer, die seit dem 1. Januar 2022 gilt, sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Tübingen verfügbar. Hierbei sind Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck betroffen, die Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Auf Mehrweg-Verpackungen entfällt keine Verpackungssteuer, was als Anreiz für die Verwendung von wiederverwendbaren Alternativen dienen soll, wie tuebingen.de berichtet.