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Gießen führt Verpackungssteuer ein: Müllreduzierung im Fokus!

Die Stadt Gießen plant die Einführung einer Verpackungssteuer für Einwegverpackungen, wie die Gießener Allgemeine berichtet. Hintergrund dieser Maßnahme ist der große Müllaufkommen durch Einwegverpackungen in Deutschland, wo täglich über 6 Millionen Einwegbecher, 1,5 Millionen Pizzakartons und mehrere Millionen weitere Einwegverpackungen genutzt und entsorgt werden. Diese Situation führt zu hohen Entsorgungskosten und einem erheblichen Ressourcenverbrauch.

Der Deutsche Städtetag empfiehlt, lokale Verpackungssteuern als wirksames Instrument gegen die Müllproblematik einzuführen. Ein kürzlich vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidung unterstützt diese Idee und bescheinigt, dass eine Verpackungssteuer rechtmäßig sei. Die Stadt Tübingen führt bereits seit Januar 2022 eine ähnliche Steuer ein, die 50 Cent für Einwegbecher und Pizzakartons sowie 20 Cent für Einwegbesteck umfasst. Verbraucher tragen in der Regel die Kosten, da die Steuer von den Verkäufern gezahlt und meist auf die Kunden umgelegt wird. Bäckertüten sind von der Steuer befreit.

Gießener Plan zur Umsetzung

Der Magistrat Gießen hat die Verwaltung nun beauftragt, ein Konzept zur Verpackungssteuer zu entwickeln. Details zur Höhe der Steuer und zum Zeitrahmen für die Fertigstellung des Konzepts sind bisher unbekannt. Gigg+Volt, die Fraktion, die die Einführung der Steuer im Stadtparlament forderte, argumentiert, dass die Maßnahme zur Reduzierung von Abfall und zur Unterstützung von Mehrwegsystemen beitragen soll. Interessanterweise hatte Gießen bereits 1995 eine Verpackungssteuer eingeführt, die jedoch 1998 vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde. Der neue Antrag für die Verpackungssteuer wurde 2021 von Gigg+Volt gestellt.

Die Herausforderungen einer ähnlichen Steuer werden durch einen aktuellen Fall aus Tübingen verdeutlicht, in dem die Beschwerdeführerin, eine Franchise-Nehmerin eines Schnellrestaurants, gegen die dortige Verpackungssteuersatzung klagte. Laut Bundesverfassungsgericht trat die Verpackungssteuersatzung in Tübingen am 1. Januar 2022 in Kraft und soll Einnahmen für den städtischen Haushalt generieren, die Vermüllung durch „To-go“-Verpackungen verringern und Anreize zur Nutzung von Mehrwegsystemen schaffen. Die Steuersätze betragen 0,50 € pro Einwegverpackung und 0,20 € pro Einwegbesteck.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Teile der Regelung für unwirksam erklärt, jedoch die Verpackungssteuer insgesamt als verfassungsgemäß angesehen. In der Beurteilung des Falls wurde festgestellt, dass die Verpackungssteuer die Berufsfreiheit nicht unzumutbar beeinträchtigt. Tübingen verteidigte die Steuer als rechtmäßig und im Einklang mit den Zielen des Abfallrechts.