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Grundsteuerreform in Lüneburg: Fragen, Antworten und weniger zahlen!

In Lüneburg haben über 26.000 Steuerpflichtige ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2023 erhalten. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer haben zahlreiche Fragen und Klärungsbedarf ausgelöst. Stefan Ahrens, Pressesprecher der Stadt, berichtet von einem häufig genutzten Telefonservice der Stadtverwaltung, um den Anliegen der Bürger nachzukommen. Ein besonders häufig angesprochenes Thema ist der Klageweg gegen die Grundsteuerbescheide.

Sebastian Prigge, Fachbereichsleiter Finanzen, weist darauf hin, dass Klagen gegen die Bescheide in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg haben, wenn nur der Messbetrag vom Finanzamt angefochten wird. Betroffene sollten Fehler im Messbescheid schriftlich dem Finanzamt mitteilen, um eine Neuberechnung zu beantragen. Martin Duwe, Sachgebietsleiter des Finanzamtes, bestätigte, dass solche Fehler Korrekturen zulassen. Bei eventuellen Rechenfehlern seitens der Stadt sollte die Stadtverwaltung kontaktiert werden. Prigge rät dazu, vor einer Klage erst die Stadt zu kontaktieren, um die Angelegenheit zu klären.

Hebesatz und Grundsteuerreform

Der Hebesatz der Grundsteuer bleibt aufkommensneutral, was bedeutet, dass die Gesamtsumme der Grundsteuerzahlungen gleich bleibt. Laut den Angaben zahlen 59 Prozent der Steuerpflichtigen im Jahr 2023 gleich viel oder weniger Grundsteuer als in den Vorjahren. Diese Grundsteuerreform wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 angestoßen, das die alten Regelungen als verfassungswidrig erklärte.

Die Grundsteuer wird auf Basis des Grundsteuermessbetrags berechnet, der vom Finanzamt festgelegt wird. Die Hansestadt Lüneburg legt einen Hebesatz fest, der mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird, um die endgültige Grundsteuer zu bestimmen. Im Zuge der Reform verändern sich die Messbeträge, was die Anpassung des Hebesatzes in Lüneburg erforderlich macht. Der bisherige Hebesatz liegt bei 490 v. H., und es ist das Ziel, diesen aufkommensneutral festzulegen, um das Grundsteueraufkommen der Hansestadt für das Jahr 2025 im Vergleich zu 2024 unverändert zu halten.

Ein Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer für ein bebautes Grundstück zeigt, dass bei einem Grundsteuermessbetrag von 60,51 € und dem bisherigen Hebesatz eine zu zahlende Grundsteuer von 296,50 € pro Jahr anfällt.

Die Stadt Lüneburg hat auf ihrer Website Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt und bietet telefonische Unterstützung an, um den betroffenen Steuerpflichtigen zu helfen. Weitere Informationen sind auf den Seiten von Landeszeitung und Hansestadt Lüneburg zu finden.