HamburgHamburg-Mitte

Ein Jahr Cannabisgesetz in Hamburg: Enttäuschungen und Rückschläge!

Die Bilanz nach einem Jahr Cannabisgesetz in Hamburg fällt negativ aus. Dies ist das Ergebnis einer umfassenden Bewertung, die von der Justiz und Polizei der Stadt vorgenommen wurde. Die Hauptziele des Gesetzes, den Gesundheitsschutz zu stärken und den illegalen Drogenhandel einzudämmen, wurden nicht erreicht. So wurde etwa ein Rückgang der Drogendelikte um 33 Prozent in 2024 festgestellt, jedoch handelt es sich dabei größtenteils um Konsumentendelikte. Fast 1000 Verstöße gegen das neue Gesetz wurden registriert, die überwiegend illegalen Handel, Schmuggel oder Besitz größerer Mengen betrafen, berichtet die [Welt](https://www.welt.de/regionales/hamburg/article255801180/Ein-Jahr-Cannabisgesetz-Nicht-durchdacht-und-realitaetsfremd.html).

Ein erschreckendes Beispiel für die anhaltenden Probleme ist die Festnahme eines 21-jährigen Thailänders am Flughafen Hamburg, der mit 19 Kilogramm Marihuana aufgegriffen wurde. Trotz der Legalisierung des Konsums und des Anbaus von bis zu drei Marihuanapflanzen für Erwachsene bleibt der illegale Markt bestehen, da die Anzahl der Anbauvereinigungen und die Möglichkeiten für den privaten Anbau unzureichend sind. In Hamburg sind derzeit acht Anbauvereinigungen zugelassen, während 19 Anträge gestellt wurden. Der Cannapingu Cannabis Club kündigte zudem an, 250.000 Euro in den Anbau investiert zu haben, doch die Stimmung unter den Anbauvereinen ist schlecht, insbesondere nach den Äußerungen der CDU zur möglichen Rücknahme der Legalisierung.

Herausforderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Kriminalistengewerkschaft BDK fordert eine umfassende Evaluation des Gesetzes und sieht dieses als nicht durchdacht an. Ein Anstieg von über 5500 Verfahren in der Hamburger Justiz zeigt die Herausforderungen der neuen Regelungen auf. Hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften ergibt sich eine zusätzliche Arbeitslast für die Polizei, die nun die Mengen und Schutzzonen überwachen muss. Bis Mitte März wurden bereits 97 Bußgeldbescheide erlassen, häufig wegen des Konsums in der Nähe von Schulen oder Spielplätzen. Während der Handel und die Einfuhr großer Mengen Cannabis früher mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft wurden, drohen nun maximal fünf Jahre.

Das Cannabisgesetz, das seit dem 1. April 2023 den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum erlaubt und seit Juli 2023 den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen ermöglicht, soll in zwei Säulen umgesetzt werden. Die zweite Säule sieht einen kontrollierten Anbau und die Abgabe von Cannabis an ausgewählten Standorten vor, jedoch gibt es noch keinen Termin für die Umsetzung. Hamburg plante, zeitnah Informationen zur landesspezifischen Umsetzung und Antragstellung bereitzustellen, wie [hamburg.de](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/sozialbehoerde/themen/gesundheit/drogen-und-sucht/cannabis-praevention-898954) berichtet.