
Hamburg setzt sich verstärkt für den Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein. Die Hamburgische Bürgerschaft hat einem Antrag von SPD und Grünen zugestimmt, der die Umsetzung des neuen Gewalthilfegesetzes des Bundes zum Ziel hat. Dieses Gesetz wurde im Februar 2024 auf Bundesebene verabschiedet und verlangt von den Bundesländern, bis 2032 ein bedarfsgerechtes Hilfesystem für gewaltbetroffene Menschen zu schaffen.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen, plant Hamburg umfangreiche Maßnahmen. Bis Ende 2026 soll eine umfassende Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Stadt vorliegen, die die Sicherstellung, Schaffung und Bereitstellung von Schutz- und Beratungsangeboten umfasst. Mit einem Etat von 3,8 Millionen Euro sollen sowohl die bauliche Ertüchtigung der sieben Frauenhäuser in Hamburg als auch der Ausbau des Hilfesystems vorangetrieben werden.
Finanzielle Mittel und Zielgruppen
Von den zur Verfügung stehenden Mitteln fließen 1,38 Millionen Euro in die Frauenhäuser, während 2,45 Millionen Euro für den Ausbau des Hilfesystems eingeplant sind. Besonders berücksichtigt werden sollen hierbei Zielgruppen mit spezifischen Bedarfen, darunter auch ältere Frauen. Schittek, eine Vertreterin der SPD, betont die Dringlichkeit politischen Handelns und die Notwendigkeit, gewaltbetroffenen Menschen umfassenden Schutz und Hilfe zu bieten.
Aktuelle Statistiken verdeutlichen die Relevanz des Themas: Laut dem Lagebild „Geschlechtsspezifische Gewalt“ von 2023 wird in Deutschland fast täglich ein Femizid verübt. Dieser Umstand unterstreicht die Dringlichkeit der gesetzgeberischen Maßnahmen, wie [suederelbe24.de](https://suederelbe24.de/hamburg-will-gewaltschutz-mit-neuem-gesetz-deutlich-ausbauen/) berichtete, und das umfassende gewaltschutzpolitische Engagement, das auch auf der Webseite des [Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend](https://www.bmfsfj.de/resource/blob/255306/d49b947dbb40cd9fd216f4432173af68/infopapier-gewalthilfegesetz-data.pdf) präsentiert wird.