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Handspiel-Drama im Bundesliga-Kracher: Gladbach verwehrt Bayern Elfmeter!

In der aktuellen Bundesliga-Saison sorgte das Topspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und dem FC Bayern München für große Aufregung. Besonders umstritten war eine Handspielszene in der 37. Minute, als Julian Weigl im eigenen Strafraum den Ball klärte und dabei Rocco Reitz traf, der den Ball mit über dem Kopf befindlichen Armen abwehrte. Obwohl die Bayern einen Elfmeter forderten, entschied Schiedsrichter Felix Zwayer gegen den Strafstoß, und auch der Videoassistent griff nicht ein.

Rocco Reitz erklärte, er habe den Ball aus kurzer Distanz mit einem natürlichen Reflex abgewehrt. Während der Übertragung auf „Sky“ wurde argumentiert, dass das Handspiel nicht strafbar sei, da der Ball von einem Mitspieler kam und die Klärungsaktion von Weigl weg vom Tor ging. Der ehemalige Schiedsrichter Manuel Gräfe kritisierte die Entscheidung jedoch scharf und begründete, dass es sich um eine Vergrößerung der Körperfläche handelte, weshalb ein Elfmeter hätte gegeben werden müssen. Tim Kleindienst von Gladbach schloss sich nach dem Spiel der Kritik an der Schiedsrichterleistung an und stellte fest, dass diese Entscheidung letztlich zum Sieg der Bayern führte.

Regeln zum Handspiel im Fußball

Die DFB-Regeln definieren, dass ein Vergehen vorliegt, wenn ein Spieler den Ball absichtlich mit der Hand berührt oder seine Körperfläche unnatürlich vergrößert. Ein wichtiger Punkt: Es gibt keine explizite Regelung zur Schutzhand im Fußball. Laut einer Recherche unter anderem von IG Schiedsrichter müssen Schiedsrichter bei Handspielen aus kurzer Distanz auf zwei wichtige Merkmale achten: den Reflex des Spielers oder eine natürliche Körperbewegung zum Schutz und die Vergrößerung der Körperfläche. Wenn der Spieler sich selbst schützt und die Körperfläche nicht vergrößert, ist es kein strafbares Handspiel.

Die Entscheidung von Schiedsrichter Zwayer wird als vertretbar angesehen, insbesondere in Anbetracht der Umstände, dass der Ball mit großer Wucht aus anderthalb Metern Entfernung ins Gesicht geflogen wäre. Die UEFA und FIFA haben spezifische Richtlinien, die festlegen, dass Schutzbewegungen nicht als absichtliches Handspiel geahndet werden sollten. Dies wird durch die Aussagen von Schiriboss Knut Kircher bestätigt, der die internationale Regelauslegung unterstützt. Außerdem gibt es im deutschen Regelwerk keine spezifische Regelung für solche Situationen, was die Bewertung von Handspielen zu einer komplexen Angelegenheit macht.