
Am Dienstagmorgen fand in Tübingen eine gezielte Polizeikontrolle in der Schweickhardtstraße statt. Zwischen 6:45 Uhr und 9:00 Uhr wurden insgesamt 34 Verkehrsteilnehmer ertappt, die während der Fahrt ihr Mobiltelefon nutzten. Für diese Verstöße müssen die Betroffenen mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.
Experten weisen darauf hin, dass die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ein unterschätztes Unfallrisiko darstellt. Im Zuge der Kontrolle wurden zudem sieben Verfahren wegen Verstöße gegen die Gurtpflicht eingeleitet. Hierbei erwartet die Verkehrsteilnehmer ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro. Die Polizei kündigte an, solche Kontrollen weiterhin durchzuführen.
Rechtslage und Strafen bei Handyverstößen
Wie auf der Webseite des ADAC nachzulesen ist, ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr während der Fahrt nicht nur verboten, sondern auch als gefährlich einzustufen. In den vergangenen Jahren wurden die Strafen für solche Verstöße drastisch angehoben. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 ist das Telefonieren mit dem Handy am Ohr sowie das Schreiben oder Lesen von Textnachrichten während der Fahrt untersagt.
Das Gesetz sieht vor, dass das Handy nur genutzt werden darf, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Auch Fahrradfahrer sind von diesem Verbot betroffen, dürfen jedoch elektronische Geräte nutzen, solange sie nicht in Bewegung sind. Bußgelder für den Missbrauch elektronischer Geräte variieren: 100 Euro und 1 Punkt beim Führen eines Kraftfahrzeugs; 150 Euro und 2 Punkte bei Gefährdung; und bis zu 200 Euro bei Sachbeschädigung. In der Probezeit ergeben sich zudem weitere Konsequenzen, einschließlich einer Verlängerung der Probezeit und dem Besuch eines kostenpflichtigen Aufbauseminars.