
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die Ermittlungen gegen drei Abgeordnete der AfD wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung eingestellt. Der Anlass war der politische Aschermittwoch der AfD in Rödermark (Offenbach) im Vorjahr, bei dem der Hauptredner Matthias Helferich eine „millionenfache Remigration“ forderte und der Song „L’Amour Toujours“ gespielt wurde. Über ein Jahr lang hatten die Ermittlungen gedauert, die auf Anzeigen von Roland Kern, einem ehemaligen Grünen-Bürgermeister, und 16 weiteren Bürgern basierten.
Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass die Äußerungen von Helferich durch die Meinungsfreiheit gedeckt seien. Auch das Abspielen des Songs wurde nicht als Volksverhetzung gewertet. Tatsächlich wurde in der Veranstaltung der umstrittene Slogan „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ nicht geäußert. Jochen Roos, der Veranstalter, bezeichnete die Anzeige als politisch motiviert und rechtlich unhaltbar, während der AfD-Landeschef Robert Lambrou sich positiv über die Entscheidung äußerte.
Ermittlungen und Reaktionen
Matthias Helferich wies die Vorwürfe der Volksverhetzung zurück und verteidigte seine Aussage, dass die Remigration „rechtsstaatlich und human“ sei. Von den Ermittlungen erhoffte sich Roland Kern, welcher die Anzeige erstattet hatte, eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage. Er zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und plant, eine Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen zu prüfen. Zudem erwägt Kern, ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht anzustreben.
In der Rede von Helferich wurden auch Vergleiche zu ähnlichen Plänen in Italien und den USA angestellt, was die Staatsanwaltschaft als Hinweis auf eine breitere Perspektive wertete. Es wird zudem erwähnt, dass die Forderung nach einer millionenfachen Remigration unbegründet sei, da in Deutschland etwa 200.000 geduldete und ausreisepflichtige Personen existieren.
Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Song „L’Amour Toujours“, der in rechtsextremen Kontexten verwendet wird und dessen Verwendung von Musikverlag und Komponist Gigi D’Agostino kritisiert wurde.