
Frankfurt am Main hat einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung gemacht: Am 6. März 2025 fiel der Startschuss für den digitalen Bauantrag. Dieser innovative Ansatz soll es Bauherren ermöglichen, ihre Anträge vollständig online einzureichen und damit den Verwaltungsaufwand erheblich zu reduzieren. Das neue Verfahren verspricht eine schnellere Bearbeitung und mehr Transparenz im Genehmigungsprozess.
Die Umsetzung des digitalen Bauantrags wird die Anforderungen der Bauordnung sowie der relevanten Vorschriften integrieren. Ziel ist es, den gesamten Ablauf von der Antragstellung bis zur Genehmigung zu optimieren und effizienter zu gestalten. Mit dieser Maßnahme reagiert Frankfurt auf den wachsenden Bedarf an modernen, digitalen Lösungen in der Bauwirtschaft.
Hintergrundinformationen zu Cookies und personenbezogenen Daten
Im Kontext der digitalen Transformation ist auch der Umgang mit Cookies von Bedeutung. So berichtete der Beitrag auf dr-dsgvo.de, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, jedoch nicht direkt auf Cookies eingeht. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat, erlaubt die Speicherung und den Zugriff auf Cookies nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer, es sei denn, es handelt sich um technisch notwendige Cookies.
Die Definition personenbezogener Daten umfasst unter anderem Cookies, die als solche betrachtet werden können, da sie im Endgerät des Nutzers gespeichert sind und somit Informationen über identifizierbare Personen speichern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Planet49-Urteil aus dem Jahr 2020 entschieden, dass Cookies in diesem Sinne personenbezogene Daten sind. Diese Thematik bleibt auch im Lichte der ePrivacy-Richtlinie wichtig, die den Schutz der Privatsphäre regelt.