Rheingau-Taunus-Kreis

Mobile Blitzer in Idstein: Hier droht heute ein teures Bußgeld!

Am 6. März 2025 sind Autofahrer in Idstein aufgefordert, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Eine mobile Radarfalle ist auf der Bundesstraße 275 (PLZ 65510, Idstein) aktiv, und zwar in einer 60 km/h-Zone. Die Blitzeraktion wurde um 10:09 Uhr gestartet, wie [news.de](https://www.news.de/auto/856896033/mobile-blitzer-geschwindigkeitsueberwachung-in-idstein-aktuell-in-idstein-wo-wird-heute-am-donnerstag-06-03-2025-geblitzt/1/) berichtet. Die Verkehrssicherheit wird durch solche Maßnahmen betont, während Geschwindigkeitsüberschreitungen teuer werden können. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die entsprechenden Sanktionen.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass gemäß Paragraph 23 StVO der Betrieb oder die Mitführung von Geräten zur Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen untersagt ist. Dazu gehören auch Radarwarner und Laserstörgeräte. Blitzer-Apps auf Handys sind erlaubt, jedoch nur unter der Bedingung, dass sie nicht während der Fahrt aktiviert werden. Externe Radarwarner, die betriebsbereit sind, gelten ebenfalls als strafbare Handlung.

Regelungen zu Abständen zwischen Blitzern und Verkehrszeichen

In Deutschland fragen Verkehrsteilnehmer häufig nach den Mindestabständen zwischen Hinweisschildern und Radarfalle. Laut [bussgeldportal.de](https://bussgeldportal.de/blog/blitzer/blitzer-abstand-nach-schild-pro-bundesland/) gibt es keine einheitliche Regelung; die Vorschriften variieren je nach Bundesland. Der Abstand zwischen Blitzer und Verkehrszeichen ist Ländersache. In den meisten Bundesländern liegt der häufige Abstand zwischen 75 und 200 Metern. Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben jedoch keinen vorgeschriebenen Mindestabstand.

Mecklenburg-Vorpommern hat den höchsten Mindestabstand von 250 Metern auf Autobahnen und 100 Metern auf Kraftfahrstraßen. In Bayern und Thüringen beträgt dieser Abstand 200 Meter zum Ortsschild, während Berlin 150 Meter für Ortseingangsschilder und 75 Meter für Tempolimits festgelegt hat. Vor Gefahrenstellen und in Tempo 30-Zonen kann der Abstand geringer sein, um abruptes Bremsen und damit verbundenes Unfallrisiko zu reduzieren.

Einige Bundesländer verzichten auf Mindestabstände, da angenommen wird, dass Autofahrer rechtzeitig abbremsen können. In Baden-Württemberg wurde 2015 die Mindestabstandsregelung aufgehoben, was bedeutet, dass Blitzer direkt hinter Ortseingangsschildern stehen können. Vorschriften verlangen zudem, dass Tempolimits klar erkennbar sind. In einem Fall in Biberach mussten 1.800 geblitzte Autofahrer aufgrund fehlerhafter Schildanbringung nicht zahlen. Es gibt keine Gesetze, die Mindestabstände regeln; die Vorschriften basieren lediglich auf internen Verwaltungsrichtlinien. Bußgeldbescheide können möglicherweise angefochten werden, wenn der Blitzer zu nah an einem Schild steht.

Wichtige Urteile, wie das positive Urteil des OLG Oldenburg, zeigen, dass Nichteinhaltung des Abstands den Schuldgehalt der Tat mindern kann. Laut einer Studie sind 56 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft.