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Historische Bundestagswahl in Münster: Wer holt die meisten Stimmen?

Am 23. Februar 2025 haben die Wähler in Münster ihre Stimmen bei der Bundestagswahl abgegeben. Wie die Antenne Münster berichtete, haben insgesamt acht Personen für das Direktmandat kandidiert. Die zentralen Fragen der Wahl waren, welche Kandidaten die meisten Erststimmen erhalten und welche Partei die Mehrheit der Zweitstimmen erzielt. Zudem wurde gespannt verfolgt, ob die AfD die fünf-Prozent-Hürde überwinden kann.

In Münster gibt es 189 Stimmbezirke und 98 Briefwahlbezirke. Insgesamt sind etwa 237.000 Wähler berechtigt, ihre Stimmen abzugeben, wobei 126.000 Frauen, 111.000 Männer und 50 diverse Personen zu den Wahlberechtigten gehören. Die älteste Wahlberechtigte in Münster ist 105 Jahre alt. Die Wahl fand einige Wochen früher als ursprünglich geplant statt, da sie vom 28. September vorverlegt wurde. Ein bemerkenswerter Punkt ist, dass etwa 1.500 junge Menschen ihren Status als Erstwähler verloren haben, da sie am Wahltag noch nicht volljährig sind.

Wahlsystem und Rahmenbedingungen

Zusätzlich zu den spezifischen Gegebenheiten in Münster informiert die Bundestagsseite über die grundlegenden Strukturen der Bundestagswahl. Wahlberechtigt sind alle volljährigen deutschen Staatsangehörigen. Der Bundestag wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme und die Zweitstimme.

Die Erststimme wird für einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis abgegeben, wobei der Bewerber mit den meisten Erststimmen den Wahlkreis gewinnt. Ab 2023 müssen die Wahlkreisgewinner jedoch auch nach dem Zweitstimmenergebnis ihrer Partei einen Sitz im Bundestag erhalten. Es gibt keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Die Zweitstimme hingegen entscheidet über die Verteilung der Sitze im Bundestag. Die Anzahl der Sitze, die einer Partei zusteht, basiert auf dem Anteil der Zweitstimmen, wobei die Zahl der Bundestagsmitglieder 2023 auf 630 festgelegt wurde.

Ein wichtiges Regelwerk ist die fünf-Prozent-Hürde, die besagt, dass Parteien mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen benötigen, um in den Bundestag einziehen zu können. Diese Regel soll eine Zersplitterung des Parlaments vermeiden. Eine Ausnahme bildet jedoch, dass Parteien auch mit weniger als fünf Prozent einziehen können, falls sie mindestens drei Wahlkreissieger erreichen, wie es in einer Anordnung des Bundesverfassungsgerichts aus 2024 formuliert ist.