
In Deutschland gilt am Karfreitag ein strenges Tanzverbot, das auch in Bayern Anwendung findet. Trotz dieser Regelung darf jedoch in einem Club in Nürnberg, „Die Rakete“, offiziell getanzt werden. Der Club kündigte auf Facebook an, als einziger in Nürnberg am Karfreitag öffnen zu dürfen. Dies steht im Kontext des bayerischen Feiertagsgesetzes von 1980, das festlegt, dass an stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur mit ernstem Charakter zulässig sind.
Zu den stillen Tagen in Bayern zählen unter anderem Karfreitag, Karsamstag und Alleheiligen. Bei Nichteinhaltung des Tanzverbots kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 entschied, dass Teile des bayerischen Feiertagsgesetzes nicht mit der Versammlungsfreiheit vereinbar seien und erlaubte Ausnahmen am Karfreitag, sofern Veranstaltungen eine klare weltanschauliche Abgrenzung gegenüber dem Christentum darstellen. Der Bund für Geistesfreiheit Nürnberg (bfg Nürnberg) hat für diesen Karfreitag eine Veranstaltung im Club „Die Rakete“ organisiert.
Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Nürnberg will tanzen“
Bereits im Vorjahr wollte der bfg München eine Veranstaltungsreihe mit 14 Clubs unter dem Motto „Nürnberg will tanzen“ an Gründonnerstag und Karfreitag durchführen. Diese wurde jedoch vom Nürnberger Ordnungsamt nicht genehmigt. Ein Bescheid vom 25. März 2024 wies auf die Bedenken hinsichtlich einer potenziellen Störung des Ruhe- und Stillecharakters des Karfreitags hin, insbesondere aufgrund der großen Betriebe im Innenstadtbereich. Der bfg München hat daraufhin einen Anwalt beauftragt, um eine einstweilige Anordnung zu erwirken, die jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach zurückgewiesen wurde.
Für den 5. März 2025 ist eine weitere Verhandlung im Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach angesetzt. Während der bfg München an Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag 2024 in München über 40 „Heidenspaß-Partys“ veranstaltete, äußert die Vorsitzende des bfg München, Assunta Tammelleo, Kritik am Vorgehen der Stadt Nürnberg. Sie sieht darin einen Eingriff in die Glaubens- und Versammlungsfreiheit und fordert eine Liberalisierung des bayerischen Feiertagsgesetzes sowie die Abschaffung der Tanzverbote, die sie als Bevormundung empfindet. Zudem wurde angeregt, alternative gesetzliche Feiertage in Betracht zu ziehen.
Die Verhandlung am 5. März findet an einem „Stillen Tag“ statt, was als Widerspruch zu den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes interpretiert wird. Politische Veranstaltungen am Aschermittwoch sind von diesen Bestimmungen nicht betroffen.