
Ein Mann aus Osnabrück wurde vom Amtsgericht Bocholt wegen Betrugs verurteilt. Das Gericht sprach eine Geldstrafe von 2.100 Euro aus. Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück führten zur Anklage gegen den Leistungsbezieher, der unrechtmäßig Arbeitslosengeld I bezogen hatte. Insgesamt erhielt der Mann 940 Euro zu viel, nachdem er im Mai 2022 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung antrat, ohne dies der Agentur für Arbeit mitzuteilen.
Der Betrug wurde durch ein automatisiertes Prüfverfahren der Arbeitsagentur aufgedeckt. Dabei wurden die Personaldaten des Angeklagten mit seinen Arbeitslosendaten abgeglichen. Der Mann hatte gleichzeitig Gehalt und Arbeitslosengeld I bezogen, was schließlich zu den Ermittlungen führte. Laut geltendem Gesetz ist es notwendig, dass ein Leistungsbezieher die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit unverzüglich meldet, was der Mann jedoch unterließ. Neben der Geldstrafe wurde zudem angeordnet, dass der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge an den Leistungsträger zurückzahlen muss.
Zusätzliche Vorfälle von Leistungsbetrug
Ein weiterer, ähnlicher Vorfall in Osnabrück kam ebenfalls ans Licht. Am 27. Februar 2025 fiel das Urteil gegen einen weiteren Mann, der ebenfalls als Leistungsbezieher aufgetreten war. Dieser wurde zu vier Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre, verurteilt. In diesem Fall bezog der Angeklagte unrechtmäßig Sozialleistungen über einen Zeitraum, der sich auf die Monate September 2022, Dezember 2022 und April 2023 erstreckte. Die Höhe der unrechtmäßig kassierten Leistungen belief sich auf rund 2.430 Euro.
Auch in diesem Fall kamen die Ermittlungen durch das Hauptzollamt Osnabrück zustande, nachdem automatisierte Prüfungen durch das Jobcenter Osnabrück Unregelmäßigkeiten aufdeckten. Der Verdächtige hatte die Pflicht, den Leistungsträger sofort zu benachrichtigen, sobald er eine Beschäftigung aufnahm, was er jedoch nicht tat, trotz mehrerer entsprechender Hinweise. Die Staatsanwaltschaft klagte schließlich wegen Betrugs an.
Diese beiden Vorfälle verdeutlichen die Bedeutung von automatisierten Prüfverfahren, die darauf abzielen, Leistungsbetrug zu verhindern und die korrekte Verwendung von Sozialleistungen sicherzustellen.