
Die Stadt Lörrach plant eine umfassende Neuordnung der Förderstruktur für Kindertageseinrichtungen. Ziel dieser Initiative ist die Etablierung einer dauerhaften, gerechten und planbaren Finanzierung der frühkindlichen Bildung, die sowohl freie als auch konfessionelle Träger umfasst. Ab dem Haushaltsjahr 2026 wird eine jährliche zusätzliche Belastung von rund 800.000 bis einer Million Euro erwartet.
Ein wesentliches Element des neuen Förderkonzepts ist die Einführung einer einheitlichen Förderung durch eine hundertprozentige Defizitbeteiligung für alle in die Bedarfsplanung aufgenommenen Einrichtungen. Die Stadt wird den vollen Differenzbetrag zwischen den anerkannten Betriebsausgaben und den tatsächlichen Einnahmen übernehmen, unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtungen.
Details zur neuen Förderstruktur
Die Fördermittel sind an eine Absichtserklärung der Träger gebunden, die an einer einheitlichen, einkommensgestaffelten Elternbeitragserhebung teilnehmen. Zudem sollen alle zweckgebundenen, nicht aufwandsneutralen Einnahmen transparent in die Betriebskostenabrechnung integriert werden. Träger, die aus strukturellen Gründen nicht in der Lage sind, diese Vorgaben umzusetzen, bleiben bis Januar 2025 im bisherigen Fördersystem.
Die Verwaltungsausgaben der Einrichtungen werden künftig bis maximal 10 Prozent der Betriebsausgaben berücksichtigt. Diese neue Förderstruktur, die auch für neu entstehende Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Bedarfsplanung gilt, soll ab der Betriebskostenabrechnung 2025 zur Anwendung kommen und bedarf noch der Zustimmung des Gemeinderats.
Aktuell wird die Stadt Lörrach im Jahr 2024 über 13,65 Millionen Euro an Eigenmitteln für die Kinderbetreuung bereitstellen, während die Gesamtkosten auf knapp 30 Millionen Euro jährlich steigen. Im Jahr 2023 betrugen die Elternbeiträge rund 5,2 Millionen Euro und deckten nur 17 Prozent der Gesamtkosten. Ab 2026 ist eine schrittweise Vereinheitlichung und einkommensabhängige Gestaltung der Beitragsstruktur vorgesehen, um die finanzielle Belastung für die Familien zu reduzieren.
In einem weiteren Kontext unterstützt der Bund die Länder beim Ausbau und der Weiterentwicklung von Angeboten der Kindertagesbetreuung. Dabei liegt die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen, und seit 2008 wurden fünf Investitionsprogramme mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro aufgelegt, um über 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt zu schaffen. Im aktuellen Investitionsprogramm wird eine Milliarde Euro für den Ausbau von 90.000 Betreuungsplätzen bereitgestellt, was teilweise aus Mitteln der EU finanziert wird, wie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu lesen ist. Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen stieg mittlerweile von 17,6 Prozent im Jahr 2008 auf 36,4 Prozent im Jahr 2023.
Durch diese Initiativen soll die Chancengleichheit und die spätere Teilhabe der Kinder am Bildungs- und Berufsleben weiter gefördert werden.