Mecklenburg-VorpommernStralsund

Empörung in MV: Grundsteuer-Reform schockt Hausbesitzer massiv!

Viele Eigenheimbesitzer in Mecklenburg-Vorpommern (MV) sind über die Erhöhung der Grundsteuer nach der Reform geschockt, wie Ostsee-Zeitung berichtete. Die Grundsteuerabgaben haben sich teilweise um das Doppelte, Drei- oder sogar Vierfache erhöht. Diese Reform trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Zurückblickend hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 die mehr als 50 Jahre gültige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft und eine Neuregelung gefordert.

Die Umsetzung dieser Reform weist jedoch Fehler und Schwächen auf. Unterschiedliche Berechnungsmethoden haben zu einem bundesweiten Flickenteppich und Verwirrung unter den Hauseigentümern geführt. Die Festsetzungsverfahren sind nur schwer nachvollziehbar. Obwohl Hausbesitzer nicht zu den Bedürftigen zählen, können die erhöhten Abgaben, verbunden mit gestiegenen Lebenshaltungskosten, Energiepreisen und Zinsbelastungen, zu Härtefällen führen. Die Grundsteuer wird weiterhin unabhängig vom Einkommen oder der individuellen Leistungsfähigkeit erhoben.

Hintergründe zur Grundsteuerreform

Ein umfassender Überblick über die Grundsteuer zeigt, dass diese fast alle Menschen in Deutschland betrifft. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 10. April 2019 ordnete eine grundlegende Reform der Grundsteuer an, wie bpb.de darstellt. Immobilieneigentümer sind verpflichtet, die Grundsteuer jährlich zu entrichten, während Mieter diese indirekt über Betriebskosten zahlen. Es wird befürchtet, dass Änderungen an der Grundsteuer zu steigenden Mieten führen könnten.

Bisher basieren die Steuerberechnungen auf veralteten Einheitswerten aus den Jahren 1964 für Westdeutschland und 1935 für Ostdeutschland. Eigentümer aus Westdeutschland klagten über eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Grundsteuer in ihrer vorliegenden Form für verfassungswidrig und forderte eine Neufassung bis zum 31. Dezember 2019. Nach der Verabschiedung hatten die Finanzämter bis spätestens 31. Dezember 2024 Zeit zur Umsetzung der neuen Regelungen.

Insgesamt sind etwa 35 Millionen Grundstücke betroffen. Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die sich am Wert der Immobilie orientiert. Die letzten Hauptfeststellungen der Immobilienwerte erfolgten in den Jahren 1964 (Westen) und 1935 (Osten). Die Grundsteuer wird über den Einheitswert und die Steuermesszahl berechnet, wobei die Steuerhebesätze von Kommune zu Kommune stark variieren können.