
In der Karl-Krull-Straße in Greifswald wurde der Fahrradstreifen entfernt. Die Entscheidung hierzu traf die Stadtverwaltung, nachdem eine Prüfung der Verkehrszeichen durchgeführt wurde. Laut der städtischen Pressesprecherin Andrea Reimann sind Schutzstreifen in einer Tempo-30-Zone unzulässig, was zur Entfernung der Fahrstreifenbegrenzungen führte. Aktuell sind keine Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen im Rahmen der Verkehrsplanung vorgesehen.
In der Karl-Krull-Straße befindet sich einseitig ein Fahrradweg auf der Seite der Ringersporthalle. Diese Maßnahme steht im Kontext der kürzlich in Kraft getretenen neuen Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 11. Oktober 2024 wirksam wurde. Diese Änderungen erleichtern das Einrichten von Fahrradwegen sowie von Tempo-30-Zonen.
Neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung
Die neue StVO berücksichtigt wichtige Aspekte wie Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklungen. So ermöglicht § 6 Abs. 4a StVG den Straßenverkehrsbehörden, Verkehr aus Sicherheits- oder Ordnungsgründen zu beschränken oder umzuleiten. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Gesundheit ergriffen werden, ohne dass ein Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage für Radverkehrsanlagen und den Fußverkehr erforderlich ist.
Die Anpassungen umfassen auch, dass das Anwohnerparken nun ohne nachgewiesenen Parkraummangel angeordnet werden kann und dass Gemeinden ein Antragsrecht bei der Straßenverkehrsbehörde für entsprechende Anordnungen haben. Erweiterungen des Ausnahmenkatalogs im § 45 Abs. 9 StVO ermöglichen außerdem die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und Sonderfahrstreifen ohne speziellen Gefahrennachweis. Die Straßenverkehrsbehörden sind jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen.
Für weitere Details zu den Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und deren Auswirkungen auf den Verkehr können die Berichte auf Ostsee-Zeitung und ADFC nachgelesen werden.