
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim zeigt sich eine wachsende Diskussion unter den ansässigen Unternehmen bezüglich der aktuellen Mindestlohnregelungen. Viele Unternehmer fordern mehr Freiheiten und lehnen eine Erhöhung des Mindestlohns entschieden ab. Der Durchschnittslohn in Mecklenburg-Vorpommern liegt, 35 Jahre nach der Wende, weiterhin unter dem Niveau der alten Bundesländer.
Obwohl die Lebenshaltungskosten in der Region als günstiger angesehen werden, beleuchten Unternehmer die Herausforderungen längerer Wege zur Arbeit und zu Freizeitmöglichkeiten. Die Löhne im Landkreis sind höher als in östlicheren Regionen, und die Dichte an Unternehmen zeigt sich ebenfalls als überdurchschnittlich. Viele kleine und mittlere Unternehmen, die oftmals aus persönlichem Engagement und finanziellen Risiko gegründet wurden, sehen sich jedoch in ihrer Existenz bedroht.
Forderungen der Unternehmen
Eine keypoint der Diskussion ist die Möglichkeit, die Lohngestaltung flexibler zu gestalten. Unternehmer argumentieren, dass mehr Freiraum bei der Lohngestaltung wirtschaftlich sinnvoll sein könnte. So könnte eine leistungsorientierte Bezahlung und die Entwicklung individueller Bonussysteme die Motivation der Mitarbeiter fördern. Gleichzeitig wird betont, dass die Sicherheit der Arbeitnehmer nicht vernachlässigt werden darf, um ein stabiles Einkommen zu gewährleisten – dieser Aspekt sollte vertraglich geregelt sein.
Offene Lohnsysteme könnten auch Leistungsanreize für Mitarbeiter und Auszubildende schaffen. Kritiker des gesetzlichen Mindestlohns heben hervor, dass dieser möglicherweise anreizend auf eine reduzierte Leistungsbereitschaft wirken könnte, insbesondere was den Erwerb von guten Schulabschlüssen betrifft. In Unternehmen mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 10 bis 50 sei es zudem problematisch, Gehälter an einen erhöhten Mindestlohn anzupassen.
Ein weiteres Argument bezieht sich auf die Auswahl geeigneter Bewerber. Unternehmer sollten nach ihrer Überzeugung die Freiheit haben, Kandidaten auszuwählen, ohne durch staatliche Vorgaben – wie Sprachkurse oder Ausbildungsnachweise – eingeschränkt zu werden. Dies könnte insbesondere für Arbeitnehmer mit Behinderungen oder Lerneinschränkungen von Bedeutung sein, die oft Schwierigkeiten haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Damit öffnet sich die Frage nach dem Kurs der Politik: Soll sie kleine und mittlere Unternehmen fördern oder regulieren?
Zusätzlich werden aktuelle Informationen zu den Mindestlöhnen in verschiedenen Branchen bereitgestellt. Der gesetzliche Mindestlohn variiert je nach Sektor und Qualifikation. Beispielsweise liegt das Entgelt für ungelernte Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk bei 14,35 Euro, während in der Pflegebranche ungelernte Mitarbeiter 15,50 Euro verdienen. Weitere Details zu den aktuellen Löhnen sind auf den Seiten von destatis.de zu finden.