
In Neubrandenburg nutzen Fußgänger eine Abkürzung über den Ring und den Wallgraben, um etwa 200 Meter zu sparen, anstatt den regulären Weg über drei Ampeln zu nehmen. Der reguläre Weg vom Busbahnhof zum Marktplatz-Center beträgt 635 Meter, während die Abkürzung nur 435 Meter misst. Diese verkürzte Strecke birgt jedoch Gefahren, wie ein jüngster Vorfall zeigt.
Eine Frau verletzte sich beim Sprung über den Wallgraben und zog sich einen Muskelfaserriss zu. Sie wandte sich daraufhin an die Stadt sowie an den Nordkurier, um auf die Verletzungsgefahr hinzuweisen. Ihre behandelnde Ärztin berichtete von weiteren ähnlichen Verletzungsfällen, darunter ein Achillessehnenriss. Die Frau fragte, ob im Zuge dieser Vorfälle Warnschilder aufgestellt werden könnten.
Sicherheitsbedenken und offizielle Stellungnahmen
Die Stadt Neubrandenburg sieht jedoch kein erhöhtes Gefahrenpotenzial. In einer offiziellen Stellungnahme wurde betont, dass die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmenden entscheidend sei. Ferner wird ausdrücklich von der Nutzung der Abkürzung abgeraten, die Verkehrsteilnehmenden werden auf die am Bahnhof vorhandene sichere Ampelkreuzung verwiesen.
Ein Verbotsschild für Fußgänger (VZ 259) steht in der Nähe des Trampelpfades, wird aber laut Beobachtungen häufig ignoriert. Die Abkürzung wird regelmäßig von Fußgängern, darunter Schulkinder und Jugendliche, genutzt. Autofahrer und Wartende am Busbahnhof haben dies mehrfach festgestellt.
In den letzten fünf Jahren hat die Polizeiinspektion Neubrandenburg nur einen Verkehrsunfall mit Fußgängern an dieser Stelle registriert. Zur Unterstützung des Fußgängerverkehrs wurde der Hang-Weg zum Graben mit grobkörnigem Material aufgefüllt, dennoch bleibt die Nutzung der Abkürzung illegal. Die Stadt wies darauf hin, dass die Verwendung der Abkürzung nicht mit der erforderlichen Verkehrssorgfalt vereinbar sei.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am 3. Mai 2024 in Neubrandenburg. Eine 82-jährige Seniorin erlitt bei einem Verkehrsunfall schwere Kopfverletzungen und erlag später ihren Verletzungen im Klinikum. Die Autofahrerin, eine 65-Jährige, hatte ihre eigene rote Ampel übersehen, während die Fußgängerin mit ihrem Rollator gleichzeitig grünes Licht hatte. Die Seniorin wurde ins Klinikum gebracht, wo sie verstarb. Der Sachschaden belief sich auf etwa 5.000 Euro. Alle Beteiligten waren deutsche Staatsbürger, berichtet die [Presseportal.de](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108770/5771412).