Neubrandenburg

Anklam erkämpft sich historisches Gebäude für nur einen Euro!

In einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Hansestadt Anklam und Jie Schiffler hat das Landgericht Neubrandenburg entschieden, dass die Stadt das alte Gerichtsgebäude in der Keilstraße für einen Euro zurückerwerben kann. Dies berichtet svz.de. Jie Schiffler, die das gesamte Verfahren über Eigentümerin des Gebäudes war, scheiterte mit ihrer Widerklage auf Ersatz für Investitionen in Millionenhöhe. Im Verlauf des Prozesses gab es mehrere Rechtsverweise und Versuche einer gütlichen Einigung, die jedoch gescheitert sind.

Der Richter Steffen Seligmüller stellte fest, dass im Kaufvertrag von 2016 klar geregelt war, dass die Käuferin innerhalb von 24 Monaten einen prüf- und genehmigungsfähigen Bauantrag vorlegen musste, was nicht geschah. Schiffler hatte ursprünglich 5,6 Millionen Euro als Aufwandsentschädigung gefordert. Ihr Anwalt legte Handwerkerrechnungen und Aufwendungen im Umfang von 200.000 bis 300.000 Euro vor. Der Richter wies jedoch darauf hin, dass ohne einen Bauantrag die Arbeiten als Schwarzbauten gelten könnten. Auch eine Rückerstattung der Grundsteuer wurde abgelehnt.

Reaktion der Stadt und rechtliche Schritte

Die Stadt Anklam besteht auf der Rückabwicklung des Kaufvertrages für das alte Gericht. Wie nordkurier.de berichtet, sehen Jie und Patrick Schiffler dem juristischen Vorgehen der Stadt gelassen entgegen. Bürgermeister Michael Galander hat bereits einen Fachanwalt beauftragt, der sich intensiv mit dem Fall auseinandersetzen wird. Während die Stadt erwägt, den Verkaufsprozess rückgängig zu machen, haben die Schifflers eigene Pläne, die jedoch durch verschiedene Umstände wie Fledermaus-Spuren im Gebäude verzögert werden.

Patrick Schiffler hat betont, dass eine Rückabwicklung des Verkaufs nicht einfach möglich sei. Es steht auch die Möglichkeit im Raum, dass der bestehende Mietvertrag des Akud Vereins unter den neuen Eigentümern erhalten bleibt, was die Umstände weiter komplizieren könnte. Bürgermeister Galander geht davon aus, dass die Schifflers möglicherweise nicht freiwillig aus dem Gebäude ausziehen würden, selbst wenn eine Rückabwicklung gerichtlich erzwungen werden sollte.