Neubrandenburg

Busstreit in Neustrelitz: Darf der Fahrer Kleingeld ablehnen?

In Neustrelitz sorgte ein Vorfall zwischen einer Busfahrerin und einer Fahrgast für Aufsehen. Anette Krause, die den Stadtbus nutzt, da ihr Auto in der Werkstatt ist, hatte während ihrer Rückfahrt vom Busbahnhof Schwierigkeiten, als sie ihr Busticket kauft. Sie bezahlte den Fahrpreis von 1,90 Euro mit einer 1-Euro-Münze, zwei 10-Cent-Stücken und einigen 5-Cent-Münzen. Der Busfahrer reagierte ungehalten auf die Kleingeldzahlung und machte deutlich, dass es angeblich Richtlinien gäbe, die der Annahme von Kleingeld entgegenstünden. Trotz seines Unmuts nahm er das Kleingeld schließlich an, jedoch nicht ohne lautstark darüber zu klagen.

Krause äußerte ihr Unverständnis über diese angeblichen Vorschriften und drückte den Wunsch aus, die Möglichkeit zu haben, ihr Ticket mit Karte zu bezahlen. Auf eine Anfrage der Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) kam zur Klarheit: Es gibt keine solche Beförderungsrichtlinie, die die Zahlung mit Kleingeld einschränkt. Torsten Grahn, Geschäftsführer der MVVG, erklärte, dass Busfahrer lediglich einen 100-Euro-Schein ablehnen dürfen, wenn damit ein Einzelfahrschein gezahlt werden soll. Eine Umrüstung der Stadtbusse für Kartenzahlungen sei jedoch nicht geplant, da die Kosten dafür zu hoch seien. Des Weiteren wurde angemerkt, dass Vorfälle wie der von Krause gemeldet werden sollten, wobei laut Grahn bisher keine einschlägige Reklamation vorliegt. Positiv wurde angemerkt, dass es Busfahrer der MVVG gibt, welche Fahrgästen gelegentlich kleine Aufmerksamkeiten, wie Süßigkeiten, anbieten.

Verhaltensregeln im öffentlichen Nahverkehr

Die MVVG weist darauf hin, dass Fahrgäste sich in Betriebsanlagen und Fahrzeugen sicher und rücksichtsvoll verhalten müssen. Anweisungen des Betriebspersonals sind strikt zu befolgen. So ist es Fahrgästen beispielsweise untersagt, während der Fahrt mit dem Fahrzeugführer zu sprechen oder Türen eigenmächtig zu öffnen. Weitere verbotene Handlungen beinhalten das Hinauswerfen von Gegenständen sowie das Betreten eines als besetzt gekennzeichneten Fahrzeugs. Des Weiteren müssen Fahrgäste beim Ein- und Aussteigen die speziellen Zugänge nutzen und zügig handeln, um die Sicherheit aller Passagiere zu gewährleisten. Bei Missachtung dieser Regeln kann ein Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Für Beschwerden oder Rückmeldungen ist es wichtig, sich an das Aufsichtspersonal zu wenden. Kommt es zu Unstimmigkeiten, so ist eine Kontaktaufnahme mit der Verwaltung des Unternehmens ratsam, um den Vorfall detailliert zu schildern.