Neubrandenburg

Doppelte Grundsteuerbescheide in Neubrandenburg: So gehen Sie vor!

Ab dem 13. Januar 2025 erhalten rund 15.000 Grundsteuerpflichtige in Neubrandenburg neue Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025. Diese Bescheide basieren auf den Regelungen der bundesweiten Grundsteuerreform. Ein technischer Fehler hat in Einzelfällen dazu geführt, dass einige Bescheide doppelt gedruckt und versandt wurden. Es entstehen jedoch keine Doppelzahlungen für die Adressaten. Eigentümerinnen und Eigentümer, die zwei identische Bescheide erhalten, sollen einen Bescheid aufbewahren und den anderen vernichten. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt eindeutig und ohne doppelte Belastung. Rückfragen können an das Team des Sachgebiets Steuern unter der E-Mail-Adresse steuern@neubrandenburg.de gerichtet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite [neubrandenburg.de/grundsteuer](https://www.neubrandenburg.de/grundsteuer) verfügbar, wie [strelitzius.com](https://strelitzius.com/2025/01/08/grundsteuer-bescheide-in-neubrandenburg-zum-teil-doppelt-verschickt/) berichtet.

Für Eigentümer in Deutschland tritt ab 2025 die neue Grundsteuer in Kraft, die rund 36 Millionen Personen betrifft. Die erste Abbuchung erfolgt bereits im Februar 2025. Erste Kommunen haben bereits Hebesätze festgelegt und Grundsteuerbescheide versandt. In vielen Fällen steigt die Steuer. Die Berechnung der neuen Grundsteuer basiert auf drei Komponenten: dem Grundsteuerwert, dem Messbetrag und dem Hebesatz, der individuell von den Kommunen festgelegt wird. Die Formel zur Berechnung lautet: Grundsteuer = Messbetrag x Hebesatz / 100. Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid kann nur in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Der Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid, und Einsprüche müssen direkt an die zuständige Kommune gerichtet werden, wie [profinance.de](https://www.profinance.de/wissenswertes/news/neue-grundsteuerbescheide-und-grundsteuer-2025-wichtige-infos-zu-berechnung-einspruch-widerspruch-und-korrekturmoeglichkeiten/) erläutert.

Wichtige Informationen zur Einspruchsfrist

Fehler können bei der Berechnung auftreten, insbesondere bei der Gebäudeklassifikation, den Flächenangaben oder der Nichtberücksichtigung des Denkmalschutzes. Eigentümer müssen Einspruch einlegen, auch wenn falsche Daten zu einer niedrigeren Steuer führen, um Steuerhinterziehung zu vermeiden. Nachträgliche Korrekturen sind möglich, wenn sich der Wert des Grundstücks um mindestens 15.000 Euro abweicht. Bei Abweichungen von über 40 % ist eine Neuberechnung möglich, wie durch den Bundesfinanzhof im Juni 2024 bestätigt wurde. Typische Fehlerquellen und die erforderlichen Nachweise sollten von den Eigentümern genau geprüft werden, um rechtzeitig Korrekturen vorzunehmen.