Kriminalität und JustizSchwerin

Tödlicher Messerangriff: Verdächtiger kehrt nach Deutschland zurück!

In einem tragischen Vorfall in Schwerin wurde ein 17-jähriger unbegleiteter Flüchtling aus Afghanistan im Februar 2025 nach einem Streit tödlich verletzt. Der mutmaßliche Täter, ein 25-jähriger Afghaner namens Milad R., steht unter dringendem Tatverdacht, den Angriff begangen zu haben. Wie NDR berichtete, ereignete sich die Messerattacke an einem Seiteneingang des Schweriner Schlossparkcenters. Nach der Tat floh der Täter in das Einkaufszentrum, wo die Polizei und Sicherheitskräfte schnell Maßnahmen ergriffen und die Zugänge absperrten.

Der 17-Jährige erlag etwa eine Stunde nach dem Angriff seinen schweren Verletzungen, was die Mordkommission dazu veranlasste, Ermittlungen aufzunehmen. Zunächst konnte der Täter entkommen, jedoch wurde aufgrund einer Öffentlichkeitsfahndung, die durch ein Phantombild unterstützt wurde, eine breite Suche eingeleitet. Ein Haftbefehl wurde gegen Milad R. erlassen, wie Nordkurier berichtete.

Auslieferung des Tatverdächtigen

Die formalen Schritte für die Auslieferung von Milad R. an die Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern sind nun abgeschlossen. Er wurde am 19. April 2025 in Großbritannien festgenommen und wird voraussichtlich in dieser Woche nach Deutschland gebracht. Polizeibeamte werden den Verdächtigen von der Insel abholen und ihm anschließend einem Richter vorführen. Dieser wird über die Untersuchungshaft des 25-Jährigen entscheiden.

Milad R. wird wegen Totschlags ermittelt. Dabei hat er die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist jedoch nicht verpflichtet dazu. Die Anordnung der Untersuchungshaft soll sicherstellen, dass das Strafverfahren durchgeführt werden kann, insbesondere im Hinblick auf Fluchtgefahr oder die Gefahr der Vernichtung von Beweismitteln. In der Regel wird ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft beantragt, doch liegt die endgültige Entscheidung in den Händen des Gerichts.