Stralsund

Zerstörungswut am Kranorama: Stralsund in Alarmbereitschaft!

Im nordwestlichen Bereich von Stralsund sorgt eine Serie von Vandalismusfällen für großes Entsetzen unter Kranichschützern. Wie die Ostsee-Zeitung berichtete, kam es insbesondere am Kranorama in Günz zu wiederholten Schäden an der Umgebung. Unbekannte Täter haben Zäune beschädigt, Papierkörbe demoliert sowie Bänke abgesägt oder gestohlen. Die Verwüstung betrifft außerdem Flyerkästen, Hinweisschilder, Parkplatz-Begrenzungen und Fotohütten. Der Gesamtschaden wird auf mehrere Tausend Euro geschätzt.

Zu den neuesten Zerstörungen zählt ein Schloss am Kranorama, welches mit Nägeln und Silikon beschädigt wurde, was allein Kosten von rund 500 Euro verursachte. Zudem wurden Fotoverstecke zerstört sowie frisch gepflanzte Obstbäume, darunter alte Sorten und Raritäten, mutwillig abgebrochen. Auch Zäune wurden niedergetrampelt oder zerschnitten, wobei 15 Sträucher entwendet wurden. Am Montagmorgen stellte man die Schäden fest, die mutmaßlich am Wochenende verursacht wurden, mit einem geschätzten Schaden von etwa 7000 Euro für die jüngsten Zerstörungen.

Frühere Vorfälle und Maßnahmen

Bereits im Februar waren ähnliche Vandalismusakte registriert worden, bei denen unter anderem eine Rubinienbank sowie andere Teile gestohlen oder zerstört wurden. Das Nabu-Kranichzentrum in Groß Mohrdorf ist ebenfalls betroffen, während eine neue Einrichtung in Günz im Bau ist. Mehrere Anzeigen wurden mittlerweile bei der Polizei erstattet, und es wurden Fotofallen aufgestellt sowie verstärkte Polizeistreifen in der Region eingerichtet.

Bürgermeister Martin Diedrich äußerte sich besorgt über die Vandalismusfälle. Er berichtete von weiteren ähnlichen Vorfällen, wie der Zerstörung einer Schutzhütte am Radweg bei Nisdorf, wo Pflastersteine vom Rastplatz gestohlen wurden. Die wiederholten Attacken haben allgemeine Besorgnis ausgelöst und werfen Fragen über den gezielten Angriff auf.

In Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen über Vandalismus und seine rechtlichen Konsequenzen. Laut einer Analyse von anwalt.de ist Vandalismus ein strafrechtlich relevantes Vergehen, das vorsätzliche Beschädigungen oder Zerstörungen umfasst. Illegaler Graffiti-Vandalismus beispielsweise kann gemäß § 303 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland 101.658 Fälle von Sachbeschädigung durch Graffiti polizeilich erfasst. Die kostspieligen Auswirkungen von Vandalismus können sowohl private Eigentümer als auch öffentliche Einrichtungen stark belasten.