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Gerichtsstreit um Nord Stream 2: Sparkasse Vorpommern in der Krise!

– Die Bundesregierung plant, 70 Millionen Euro an die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 AG zu überweisen. Die Abwicklung soll über ein Konto bei der Sparkasse Vorpommern erfolgen. Diese Bank möchte jedoch ihre Geschäftsbeziehungen zur Nord Stream 2 AG beenden und führt ab dem 29. Januar vor dem Landgericht Stralsund zwei Verfahren. Die Sparkasse befürchtet mögliche Sanktionen der EU, USA und anderer Staaten, die auch ihre Kunden betreffen könnten.

– Im Februar 2023 trat die Nord Stream 2 AG zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium an die Sparkasse heran, um 3000 Pipeline-Segmente zu kaufen, die in Mukran lagern. Diese Segmente sind für den Bau einer neuen LNG-Leitung von Rügen nach Lubmin vorgesehen. Nord Stream 2 benötigt ein deutsches Konto, auf das lediglich die Transliq AG, die als Sachwalter für die Pipeline-Gesellschaft eingesetzt wurde, Zugriff hat.

Rechtliche Auseinandersetzungen und Unsicherheiten

– Der Streit um das Konto in Greifswald wird vor dem Landgericht Stralsund verhandelt. Nord Stream 2 und Transliq möchten das Konto weiterhin nutzen, obwohl der Deal bereits abgeschlossen ist. Die Sparkasse Vorpommern hat bereits die Kontokündigung vorgenommen, was derzeit rechtlich überprüft wird.

– Transliq möchte sicherstellen, dass die etwa 150 Kleingläubiger der Nord Stream 2 AG in Westeuropa befriedigt werden können. Die Sparkasse verweist auf das Bankgeheimnis und äußert Bedenken, dass zusätzliche Transaktionen der Nord Stream 2 AG negative Folgen für die Bank haben könnten. Ein Verstoß gegen Sanktionen könnte zudem zum Ausschluss vom internationalen Zahlungsverkehr führen, was Auswirkungen auf die Nutzung von Kreditkarten für Kunden hätte.

– Zudem ist die Gnadenfrist für die Nord Stream 2 AG im März 2025 abzuleisten, wie Tagesschau.de berichtete. Das Kantonsgericht Zug hat die Entscheidung über das Konkursverfahren der Betreibergesellschaft vertagt. Bis März müssen die Forderungen der Kleingläubiger, darunter Firmen aus Mecklenburg-Vorpommern, beglichen werden. Die Beträge der Kleingläubiger liegen im vier- bis sechsstelligen Bereich.

– Der Sachwalter hat bis zum 9. Mai Zeit, um einen Nachlassvertrag mit Großgläubigern auszuhandeln. Kommt es nicht zur Abfindung der Kleingläubiger, könnte im März das Konkursverfahren eröffnet werden. Ein Konkurs würde die Vermögenswerte versteigern, um die Gläubiger zu bedienen. Größter Vermögenswert ist die Pipeline von Russland nach Lubmin mit Gesamtbaukosten von etwa 10 Milliarden Euro, die jedoch nie in Betrieb ging und seit dem Kriegsbeginn im Februar 2022 als Investitionsruine gilt.

– Die Nord Stream 2 AG ist überschuldet. Nachlassverfahren ermöglichen eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern. Die AG gehört dem russischen Staatskonzern Gazprom, während fünf westeuropäische Energiekonzerne die Hälfte der Baukosten übernommen haben. Diese haftenden Gläubiger hatten die Möglichkeit, ihre dramatische Situation am Zuger Kantonsgericht zu schildern.

– Die Pipeline hat eine Kapazität von 55 Milliarden Kubikmetern Erdgas pro Jahr und sollte ursprünglich die Zertifizierung kurz vor der Invasion Russlands in der Ukraine erhalten. Gazprom plant weiterhin Reparaturen und erwartet eine 50-jährige Betriebsdauer ab 2030, jedoch ist die Reparatur technisch zwar möglich, aber politisch umstritten. Die Kosten für mögliche Reparaturen sind schwer kalkulierbar: Schätzungen reichen von mehreren Hundert Millionen bis über eine Milliarde Euro.

– Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Pipeline für den Wasserstofftransport umzurüsten, da die EU bis 2050 einen Bedarf von bis zu 2.000 Terawattstunden klimaneutralen Wasserstoffs schätzt. Eine Versteigerung der Pipeline bleibt weiterhin möglich, wobei sich 200.000 verschweißte Röhren aus Spezialstahl ungenutzt auf dem Grund der Ostsee befinden. Experten glauben nicht an zukünftige Lieferungen von russischem Gas über Nord Stream 2.