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Mehrheit für Fußfesseln: Frauen vor Gewalt schützen!

Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zeigt, dass 62 % der Wahlberechtigten in Deutschland einen besseren Schutz von Frauen vor gewalttätigen Ehemännern und Ex-Partnern für notwendig halten. Nur 21 % der Befragten sind der Meinung, dass es ausreichenden Schutz für bedrohte Frauen gibt. Dies wird besonders relevant in Anbetracht eines Vorfalls in Gera, bei dem ein 46-Jähriger seine Ehefrau in einer Straßenbahn mit brennbarer Flüssigkeit überschüttete und anzündete. Die Frau erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Laut dem Bundeskriminalamt wurden 2023 insgesamt 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten und vollendeten Femiziden, wobei 360 Frauen und Mädchen dabei ums Leben kamen.

Angesichts dieser alarmierenden Zahlen fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ein stärkeres Schutz- und Hilfesystem für Frauen sowie eine effektive Strafverfolgung der Täter. Zudem tritt sie für die Einführung elektronischer Fußfesseln ein. Der Entwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes, der diese Maßnahme vorsieht, wurde vom bisherigen Bundestag nicht verabschiedet. Der neue Entwurf sieht vor, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung für drei Monate anordnen können, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.

Unterstützung für elektronische Fußfesseln

Die Umfrage zeigt, dass 66 % der Deutschen den Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Verhinderung tödlicher Gewalt durch Partner und Ex-Partner unterstützen. 22 % der Befragten halten die Maßnahme hingegen für nicht sinnvoll, während 12 % sich kein Urteil zutrauen. Die Unterstützung für die Maßnahme ist sowohl bei Männern als auch bei Frauen ähnlich, wobei sie am höchsten bei Wählern der Grünen und am niedrigsten bei Wählern der FDP ist.

In Spanien, wo seit 2009 elektronische Fußfesseln zur Überwachung von Tätern eingesetzt werden, wird der Abstand zwischen Täter und Opfer überwacht. Das Opfer trägt dazu ein GPS-Gerät, das bei Nähertreten des Täters einen Alarm auslöst. In deutschen Bundesländern haben sich außerdem Überwachungsmaßnahmen bewährt: In Sachsen wird seit Mitte Januar ein vorbestrafter Mann mit einer elektronischen Fußfessel überwacht, was die erste Anwendung dieser Art in Deutschland darstellt. Das Bundeskabinett beschloss am 8. Januar, dass Familiengerichte in Fällen mit hohem Gewaltrisiko das Tragen einer elektronischen Fußfessel für Täter anordnen können. Diese Regelung bleibt zunächst auf drei Monate begrenzt und sieht zudem vor, dass Täter, wenn eine Gefahr für das Opfer besteht, an einem Anti-Gewalt-Kurs teilnehmen müssen.