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Mehrwegpflicht in Berlin: Warum viele Restaurants versagen!

In Berlin wird die gastronomische Landschaft durch die Einführung einer Mehrwegpflicht für Gastronomie und Lebensmittelhandwerk seit dem 1. Januar 2023 umgestaltet. Die Regelung verpflichtet die Betriebe, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese Maßnahme soll zur Verringerung des Plastikkonsums und zum Schutz der Umwelt beitragen.

Doch trotz dieser neuen Vorschriften zeigt eine parlamentarische Anfrage der Linken-Politikerin Katalin Gennburg ernüchternde Ergebnisse: Im Jahr 2024 wurden in fast allen Berliner Bezirken keine Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegpflicht durchgeführt, mit Ausnahme der Bezirke Treptow-Köpenick und Tempelhof-Schöneberg. Eine Recherche des „RBB“ ergab, dass lediglich 15 Prozent von 60 überprüften Betrieben die Regelungen einhalten. Die Verbraucherschützerin Britta Schautz äußerte Besorgnis über die Nichteinhaltung des Gesetzes.

Details zur Mehrwegpflicht

Gemäß dem Verpackungsgesetz sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebechern in Deutschland verpflichtet, ebenfalls Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese Pflicht gilt insbesondere für Unternehmen, die Speisen und Getränke zum Sofortverzehr oder als Mitnahmegericht (To-Go-Bereich) verpacken. Zu den betroffenen Betrieben zählen Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés, Supermärkte und Tankstellen.

Eine Ausnahme besteht für sehr kleine Unternehmen, wie Imbisse, die maximal fünf Beschäftigte haben und nicht mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche besitzen; diese dürfen die mitgebrachten Gefäße der Kund*innen befüllen. Das Ziel dieser Regelung ist es, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu senken, da diese oft nur kurz genutzt werden und häufig als Abfall im Müll oder in der Umwelt landen.

Die Bundesländer sind für den Vollzug des Verpackungsgesetzes und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig. Um einen einheitlichen Vollzug der Mehrwegangebotspflicht zu gewährleisten, haben die Länder und das Umweltbundesamt ein gemeinsames Umsetzungspapier entwickelt. Weitere Informationen dazu finden Interessierte im „Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz (VerpackG)“, der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) veröffentlicht wurde, wie umweltbundesamt.de berichtet.

Insgesamt verdeutlicht die Situation in Berlin die Herausforderungen, die mit der Umsetzung neuer Umweltmaßnahmen in der Gastronomie verbunden sind. Die Hoffnung bleibt, dass sich die Einhaltung der Vorschriften im Laufe der Zeit bessern wird.