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MKS-Ausbruch in Brandenburg: Sofortige Maßnahmen und Sperrzonen ergriffen!

Im Landkreis Märkisch-Oderland, Brandenburg, wurde am 10. Januar 2025 ein bestätigter Fall von Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln gemeldet. Diese hochansteckende Virusinfektion kann Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine sowie Zoo- und Wildtiere betreffen. Die Seuche, die weltweit verbreitet ist, stellt für den Menschen jedoch keine Gefahr dar. Seit 1988 war MKS in Deutschland nicht mehr aufgetreten. Die Bundesländer sind in Deutschland für die Bekämpfung von Tierseuchen verantwortlich.

Infolge des Ausbruchs wurden sofortige behördliche Maßnahmen eingeleitet. Dazu gehören die Tötung der betroffenen Tiere sowie die Einrichtung von Sperrzonen. Diese umfassen eine Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km um den betroffenen Betrieb. Innerhalb dieser Sperrzonen ist der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten. Um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurde zudem ein 72-stündiges „Stand Still“ für Klauentiere in Brandenburg und Berlin angeordnet.

Reaktionen und Maßnahmen

Der Zoo und der Tierpark in Berlin sind geschlossen, und keine Klauentiere werden auf der Grünen Woche, die vom 17. bis 26. Januar 2025 stattfindet, ausgestellt. Eine Bund-Länder Task Force zur Tierseuchenbekämpfung beriet am Tag des Ausbruchs über weitere Maßnahmen. Der Zentrale Krisenstab Tierseuchen des BMEL wurde einberufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen, und der zuständige Ausschuss im Bundestag plant eine Sondersitzung.

Darüber hinaus informiert das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) über vorhandene Impfstoffe in der MKS-Antigenbank, die für Notfälle wie den aktuellen Ausbruch eingerichtet wurde. Nach der Aktivierung durch die Bundesländer kann die Antigenbank benötigte Impfstoffe innerhalb weniger Tage herstellen. Es ist entscheidend, alle Klauentiere in der Umgebung der betroffenen Tierhaltung zu untersuchen, um die Ausbreitung des Geschehens zu erfassen. Die Untersuchungsergebnisse werden mögliche weitere Maßnahmen und den Einsatz eines Impfstoffs beeinflussen. In Deutschland wurden Rinder bis 1991 jährlich gegen MKS geimpft; seitdem ist die Impfung in der EU verboten, da heimische Stämme getilgt wurden; Impfstoffe boten kaum Schutz gegen aus dem Ausland eingeschleppte Stämme.

Im Seuchenfall erlauben europäische Rechtsvorschriften unter bestimmten Voraussetzungen eine Notimpfung, und zu diesem Zweck werden in der EU Impfstoffbanken unterhalten, wie [agrarheute.com](https://www.agrarheute.com/tier/rind/mks-zweiter-verdachtsfall-brandenburg-631066) berichtete. Zudem sind epidemiologische Untersuchungen zur Aufklärung des Seuchenursprungs und zur Ermittlung möglicher Kontaktbetriebe im Gange, informiert [bmel.de](https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/mks.html).