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Neuer Mutterschutz: Unterstützung für Millionen Frauen in Deutschland!

Die Merz-Regierung plant eine umfassende Überarbeitung des Mutterschutzes in Deutschland, um Millionen von Frauen zu unterstützen. Das Mutterschutzgesetz schützt derzeit nur Arbeitnehmerinnen vor Überforderung während und nach der Geburt. Geplant ist die Einführung eines Mutterschutzes, der auch Selbstständige berücksichtigt, entsprechend den Mutterschutzfristen, die bereits für Beschäftigte gelten. Der reguläre Mutterschutz beginnt normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, was insgesamt 14 Wochen ergibt.

Im Koalitionsvertrag 2025 wird die Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige erwähnt, es werden jedoch keine spezifischen Gründe genannt. Geplante Maßnahmen umfassen die Prüfung von umlagefinanzierten und anderen Finanzierungsmodellen, die Entwicklung von Konzepten zur Absicherung betroffener Betriebe sowie eine Aufklärungskampagne zum Mutterschutz. Ab dem 1. Juni 2025 wird zudem der Mutterschutz auf Frauen ausgeweitet, die bis zur 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Derzeit umfasst der Mutterschutz lediglich Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis, unabhängig von deren Status oder Staatsangehörigkeit. Dazu zählen unter anderem Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.

Erweiterte Fristen für Frauen nach einer Fehlgeburt

Wie [bmfsfj.de](https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-erweiterte-mutterschutzfristen-nach-einer-fehlgeburt–255072) berichtete, hat der Bundesrat am 14. Februar 2025 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes verabschiedet. Dieser sieht vor, dass ab dem 1. Juni 2025 abhängig beschäftigte Frauen eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch nehmen können. Ziel dieser Regelung ist es, den Frauen nach einer Fehlgeburt ausreichend Zeit zur Erholung zu geben.

Das bestehende Mutterschutzgesetz (MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft trat, gewährte bereits einen besonderen Kündigungsschutz nach Fehlgeburten ab der 12. Schwangerschaftswoche. Frauen können künftig selbst entscheiden, ob sie eine Schutzfrist in Anspruch nehmen möchten. Bei Totgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche beträgt die Mutterschutzfrist weiterhin einheitlich 14 Wochen. Darüber hinaus werden Änderungen auch für Selbständige eingeführt, die eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wählen, sowie für Bundesbeamtinnen und Soldatinnen.

Zusammenfassend wird der Mutterschutz in Deutschland deutlich erweitert, um allen Frauen, einschließlich Selbständigen, gerecht zu werden und ihnen in schwierigen Zeiten die notwendige Unterstützung zu bieten.