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Neues Gesetz zur Alttextil-Sammlung: So wird’s richtig gemacht!

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien. Diese Regelung basiert auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Sie zielt darauf ab, die Wiederverwendung und das Recycling von Alttextilien zu fördern. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat bereits Informationen über die neuen Regelungen veröffentlicht und gibt Tipps zur Entsorgung.

Gemäß den Richtlinien ist die Abgabe von Alttextilien an Recyclinghöfen möglich. In Berlin stehen 14 BSR-Recyclinghöfe mit Altkleidercontainern zur gebührenfreien Abgabe von sauberen, trockenen Textilien und Schuhen zur Verfügung. Zerschlissene und verschmutzte Textilien müssen dagegen entgeltpflichtig entsorgt werden. Daneben können gebrauchte Kleidungsstücke auch im Gebrauchtwarenkaufhaus der BSR, nochMall, gespendet werden. Weitere Abgabemöglichkeiten sind die BSR-Kieztage und die Sperrmüllabfuhr.

Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien in der EU

Seit Anfang 2023 gilt in der EU die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Für stark beschädigte und stark verschmutzte Textilien bleibt die Restmülltonne die richtige Entsorgungsmöglichkeit. Das Landratsamt Aichach-Friedberg, die Aktion Hoffnung und das Bayerische Rote Kreuz betonen, dass hierbei keine Bußgelder drohen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, die Sammlung von Textilien sicherzustellen, um diese für die Wiederverwendung oder zum Recycling zu nutzen.

Die Aktion Hoffnung äußert dennoch Bedenken, dass die Sammlung von Textilmüll die Unterstützung ihrer Entwicklungsprojekte gefährden könnte. Das Bayerische Rote Kreuz, das soziale Projekte durch die Erlöse aus Altkleidern finanziert, sieht sich wachsenden Kosten für die Sortierung und sinkenden Preisen für Alttextilien gegenüber.
Matthias Lesti vom Landratsamt erklärt, dass stark beschädigte und stark verschmutzte Textilien in die Restmülltonne gehören. Im Landkreis Aichach-Friedberg wird die Getrenntsammlungspflicht bereits seit langem erfüllt, wobei rund 64 Prozent der aussortierten Kleidung in Deutschland über gemeinnützige Organisationen gesammelt werden. Gut erhaltene Altkleider können bei karitativen Einrichtungen wie Caritas oder BRK-Kleiderläden abgegeben werden.