
Ein komplexes Strafverfahren am Landgericht Aurich wurde in Bezug auf einen Landfriedensbruch in Emden abgeschlossen. Laut Informationen von NWZ Online sind drei Männer syrischer Herkunft angeklagt worden, die in eine Reihe von Straftaten verwickelt sind.
Der Hauptangeklagte, ein 33-jähriger Mann, wurde zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt. Er erhielt diese Strafe wegen gefährlicher Körperverletzungen und wegen des Landfriedensbruchs. Im Rahmen des Verfahrens wurde bekannt, dass er bei einer Prügelei im Hinterhof eines Lokals einen Zeugen verprügelt und in ein Hinterzimmer gesperrt hatte. Dieser Vorfall war ein Racheakt für das Zerschlagen einer Scheibe an seinem Kiosk.
Urteile gegen die Mitangeklagten
Ein zweiter Angeklagter, 36 Jahre alt, erhielt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Er war an dem Überfall auf den Nebenkläger beteiligt und hatte zudem einen Einbruch in Wilhelmshaven begangen. Das Gericht ordnete für ihn eine Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung an. Interessanterweise kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Opfer nicht ganz unschuldig war und in bestimmten Punkten falsch ausgesagt hatte.
Der dritte Angeklagte, 24 Jahre alt, war derjenige, der den Landfriedensbruch initiiert hatte. Dies geschah aus Rache für eine Verletzung seines 36-jährigen Mitangeklagten. Er trat die Tür zur Wohnung des Nebenklägers ein, wobei die Brüder des Opfers nicht zu Hause waren, und organisierte eine Gruppe, die mit arabischen Slogans durch die Innenstadt zog. Er erhielt die mildeste Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten und wurde umgehend auf freien Fuß gesetzt, während der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben wurde.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für derartige Straftaten wurden von Fachanwalt.de ausführlich behandelt. Der Landfriedensbruch wird im § 125 StGB als Straftat gegen den öffentlichen Frieden definiert und umfasst Gewalttätigkeiten, die aus Menschenmengen heraus erfolgen. Die gesetzliche Strafe kann bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe betragen. Besonders schwere Fälle, in denen beispielsweise mit Waffen gedroht wird, können sogar Strafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
Diese Vorfälle stellen ein ernstes Vergehen dar und verdeutlichen die Notwendigkeit von rechtlichen Maßnahmen, um solche Situationen zu verhindern und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.