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Emsland: Familie verliert Bürgergeld nach Hausbau – Gericht entscheidet!

Ein Ehepaar aus dem Emsland hat nach dem Bau eines neuen Hauses seinen Anspruch auf Bürgergeld verloren. Das Jobcenter entschied, dass die finanzielle Hilfe zu Recht verweigert wurde. Zuvor hatte das Paar am Stadtrand gewohnt und während des Bezugs von Bürgergeld ein neues Haus näher zur Innenstadt erbaut.

Das alte Grundstück wurde für mehr als 500.000 Euro verkauft. Das Landessozialgericht in Celle bestätigte die Auffassung des Jobcenters, dass die Familie nicht mehr bedürftig sei. Die Familie betrachtete das neue Haus mit knapp 250 Quadratmetern Wohnfläche für sieben Bewohner als schützenswertes Vermögen, doch das Gericht wies dies zurück.

Gerichtsurteil und Eilantrag

Das Gericht argumentierte, dass Eigentümer mit solch einem Vermögen auch ihren Lebensunterhalt finanzieren sollten. Ein Eilantrag des Ehepaars gegen den Bescheid des Jobcenters wurde abgelehnt. Der Antrag basierte auf einer Karenzzeit von zwölf Monaten für Bürgergeldempfänger, in der Eigentum teilweise geschützt ist. Das Gericht stellte fest, dass keine unerwartete Notlage vorlag, da die Familie bereits jahrelang staatliche Unterstützung erhalten hatte.

Das Ehepaar begründete den Verkaufsgrund für das alte Haus damit, dass die Entfernung zur Innenstadt zu groß gewesen sei. Die Ablehnung der Bürgergeld-Leistungen wirft Fragen auf, die durch die Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld, die von der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen) festgelegt sind, verdeutlicht werden: Bürgergeld kann nur an hilfebedürftige Personen gezahlt werden, deren Einkommen unter dem Existenzminimum liegt und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.