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Familie verliert Bürgergeld nach Hausbau: Gericht setzt klare Grenzen!

Ein Ehepaar aus dem Emsland hat kürzlich seinen Anspruch auf Bürgergeld verloren, nachdem es ein neues Haus gebaut hat. Wie NDR berichtete, hat das Landessozialgericht in Celle entschieden, dass das Jobcenter die finanzielle Unterstützung zu Recht verweigert hat. Zuvor lebte das Paar in einem Haus am Stadtrand, verkaufte dieses für mehr als 500.000 Euro und investierte die Mittel in den Bau eines neuen, 250 Quadratmeter großen Hauses in der Nähe der Innenstadt.

Das Jobcenter argumentierte, dass die Familie aufgrund des Verkaufs nicht mehr als bedürftig gelten könne. Das Gericht stimmte dieser Auffassung zu und erklärte, dass das neu gebaute Haus nicht als schützenswertes Vermögen zu betrachten sei. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Eigentum dieser Größe zur Finanzierung des Lebensunterhalts herangezogen werden sollte. Zudem wies das Gericht einen Eilantrag des Ehepaars zurück, in dem dieser auf eine Karenzzeit von zwölf Monaten für Bürgergeldempfänger verwies.

Gericht folgt der Argumentation des Jobcenters

Wie Celle Zeitung berichtete, haben die Richter festgestellt, dass Bürgergeldempfänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein großes Einfamilienhaus gebaut haben. Das neue Haus hat eine Wohnfläche von 254 Quadratmetern und bietet Platz für sieben Bewohner. Die Familie bezog während des Hausbaus Bürgergeld, hatte jedoch einen unbelasteten Wert von 440.000 Euro, basierend auf einem Verkehrswert von 590.000 Euro und einer Grundschuld von 150.000 Euro.

Das Gericht wies die Berufung auf die gesetzliche Karenzzeit zurück, da diese speziell für vorübergehende Leistungen gedacht ist und nicht für die Optimierung der Wohnsituation oder des Immobilienvermögens eines langjährigen Leistungsbeziehers. In diesem Fall lag keine unerwartete Notlage vor, weshalb das Jobcenter die Leistungsbewilligung aufhob.