
Die niedersächsischen Regierungsfraktionen SPD und Grüne haben für das Jahr 2024 einen besonderen Schwerpunkt auf die Sportförderung gesetzt. Im Rahmen einer Initiative zur Verbesserung der Infrastruktur sollen kommunale Sportstätten mit einem Investitionsprogramm von 20 Millionen Euro unterstützt werden. Zudem werden weitere 5 Millionen Euro für die Förderung von Vereinssportstätten bereitgestellt, wie der Weser-Kurier berichtete.
Die Landtagsabgeordnete Lena Nzume (Grüne) unterstrich die Relevanz dieser Maßnahmen für sportbegeisterte Menschen und den breiten Zugang zu sportlichen Aktivitäten. Besonders der Fokus auf die Sanierung von Hallenschwimmbädern wird als entscheidend erachtet, da die Gelder für Schwimmkurse bestehen bleiben. Ein zentrales Ziel dieser Programme ist es, mehr Kindern und Jugendlichen das Schwimmen beizubringen, da viele junge Menschen nicht über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen.
Fördermöglichkeiten und Anträge
Die Niedersächsische Landesregierung übernimmt allgemein 40 % der Kosten für die Sportstättenförderung und kann dies in finanziell schwächeren Kommunen sogar auf bis zu 80 % erhöhen. Um von diesen Förderungen profitieren zu können, ist die Antragsstellung bis zum 30. Juni möglich. In einem weiteren Schritt wird der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten in die dritte Runde mit einer Unterstützung von rund 18,532 Millionen Euro durch das niedersächsische Bauministerium gehen, wodurch zusätzliche Projekte in mehreren Städten verwirklicht werden, wie die umwelt.niedersachsen.de berichtete.
Insgesamt können durch diese Programme Investitionen von etwa 20,59 Millionen Euro realisiert werden. Projekte werden unter anderem in Städten wie Gifhorn, Hannover, Osnabrück und weiteren Gemeinden unternommen. Im Bereich Leine-Weser sind acht Maßnahmen mit ungefähr 5,13 Millionen Euro gefördert, während die Region Weser-Ems etwa 5,76 Millionen Euro für vier verschiedene Projekte erhält.
Die Förderkriterien umfassen unter anderem den Bezug zu Gebieten der Städtebauförderung sowie einen breit gefächerten Nutzerkreis. Zuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln können bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen, wobei der Bund 50 Prozent trägt.