
Die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen steht im Fokus einer bevorstehenden Informationsveranstaltung. Am 2. April 2025 um 15:30 Uhr findet in der Bassumer Filiale der Kreissparkasse Diepholz, Sulinger Straße 1, die Veranstaltung „Innovationsförderung für KMU: Überblick, Chancen und Wege zur Finanzierung“ statt. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Diepholz, die NBank und MCON organisieren die Veranstaltung, bei der Heiner Steinbrink von der NBank den Teilnehmern die Förderangebote des Landes Niedersachsen präsentiert. Zudem wird Dr. Daniel Kipp von MCON über Förderprogramme des Bundes für Innovationen informieren, während Matthias Hartz von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Diepholz regionale Unterstützungen und Innovationsinfrastrukturen thematisiert. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich bis zum 26. März 2025. Interessierte können sich unter der E-Mail-Adresse wirtschaft@diepholz.de anmelden.
Fördermöglichkeiten für KMU in Niedersachsen
Bei der Veranstaltung wird auch auf die vorhandenen Fördermittel eingegangen, die KMU bei der Umsetzung innovativer Projekte unterstützen. Laut den Informationen von [foerderdatenbank.de](https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/nbank-investkredit.html) gibt es den NBank Investkredit, der speziell für KMU und Freiberufler in Niedersachsen konzipiert wurde. Ziel ist die Unterstützung langfristiger Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen, insbesondere in Anbetracht der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Die Antragstellung für diesen Kredit ist bis zum 4. Dezember 2024 möglich. Dabei können Darlehen von 50.000 Euro bis zu 4.000.000 Euro beantragt werden.
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Laufzeiten für Betriebsmittelfinanzierungen sind auf fünf Jahre ausgelegt, während Investitionsfinanzierungen auch in den Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren beantragt werden können. In den zehnjährigen Laufzeiten sind die ersten zwei Jahre tilgungsfrei. Die Fördermittel können für verschiedene Investitionen verwendet werden, jedoch sind bestimmte Bereiche wie landwirtschaftliche Primärproduktion und Unternehmen in Schwierigkeiten von der Förderung ausgeschlossen. Ein individueller Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt und hat eine maximale Laufzeit von zehn Jahren. Die Auszahlung der Förderung erfolgt zu 100 %, wobei eine Bereitstellungsprovision von 0,30 % pro Monat anfällt. Die Antragstellung über die Hausbank muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen, spätestens jedoch drei Monate nach dessen Beginn.