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Einbruch und Vandalismus: Schule in Lüneburg verwüstet!

In der Zeit vom 15. bis 16. April 2025 kam es zu einem Einbruch und Vandalismus in einer Schule in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße in Lüneburg. Unbekannte Täter brachen in die Einrichtung ein, indem sie eine Scheibe mit einem Stein einwarfen. In der Schule wurden mehrere Räume verwüstet und Bargeld entwendet. Der verursachte Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro. Die Polizei Lüneburg bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 04131-607-2215, wie Lüneburg Aktuell berichtete.

Am gleichen Abend wurde zudem ein weiterer Vorfall in Lüneburg gemeldet, bei dem unbekannte Täter Parksensoren aus einem geparkten Audi A6 in der Johanna-Kircher-Straße entwendeten. Der Sachschaden beträgt mehrere hundert Euro. Auch hier bittet die Polizei Lüneburg um Hinweise unter der oben genannten Telefonnummer.

Rechtliche Aspekte von Einbrüchen

Einbrüche wie der in der Lüneburger Schule sind schwere Diebstahlsfälle, die im Strafgesetzbuch unter § 243 geregelt sind. Ein Einbruch setzt das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich voraus, wobei Hindernisse überwunden werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist der gewaltsame Zugang durch Türen oder Fenster. Einbruchdiebstahl wird nach § 243 Absatz 1 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wie Fachanwalt.de erläutert.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Hausratversicherungen Schäden durch Einbruchdiebstahl abdecken, allerdings nur, wenn das Opfer nicht fahrlässig gehandelt hat, etwa durch das Offenlassen von Fenstern. Die Polizei rät, betroffene Räume umgehend zu informieren und nicht zu betreten, falls Einbrecher vermutet werden.