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NBank kündigt an: 50.000 Abschlussrechnungen für Corona-Hilfen stehen aus

Die NiedersachsenBank (NBank) hat während der COVID-19-Pandemie insgesamt 8,6 Milliarden Euro an Corona-Hilfen an Unternehmen und Selbständige ausgezahlt. Die pandemiebedingten Einschränkungen, die Anfang 2020 in Kraft traten, führten dazu, dass zahlreiche Unternehmen, darunter auch der Automobilhersteller Volkswagen, vorübergehend schließen mussten. In dieser Zeit war die NBank mit der Bearbeitung der Hilfsanträge betraut, wobei ein Antragsvolumen beobachtet wurde, das sich zeitweise verzehnfachte.

Mit einem Team von 460 Mitarbeitern, die teils Überstunden von bis zu 10 Stunden täglich an sieben Tagen die Woche leisteten, konnten insgesamt 400.000 Förderfälle bearbeitet werden. Dennoch zeigten sich Unternehmer unzufrieden über die langwierigen Prozesse und die Komplexität der Antragstellungen. Der Server der NBank brach unter dem Ansturm der Anfragen zusammen. Die Bandbreite der ausgezahlten Fördergelder reichte von wenigen Tausend bis zu Millionen Euro.

Aktueller Stand der Bearbeitung der Hilfen

Aktuell müssen noch etwa 50.000 Schlussabrechnungen bis Ende des Jahres bearbeitet werden. Es gibt Berichte darüber, dass einige Unternehmen dazu aufgefordert wurden, erhaltene Fördergelder zurückzuzahlen; viele haben dies bereits freiwillig erledigt. Um den Rückzahlungsprozess zu erleichtern, bietet die NBank Ratenzahlungen an. Die Bank rechnet damit, dass die Bearbeitung der Corona-Hilfen das Team noch mindestens drei Jahre in Anspruch nehmen wird. In Vorbereitung darauf wurde die Mitarbeiteranzahl auf 722 erhöht und 20 Vollzeitstellen für die Hilfsbearbeitung reserviert, zusätzlich zu externen Dienstleistern.

Um die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen, wurden vorab-Checks auf der Homepage eingeführt, durch die die Berechtigung für Hilfen schneller geprüft werden kann. Ferner berichten NBank-Quellen, dass derzeit Verhandlungen über eine Verlängerung des Hilfsprogramms stattfinden; bisher wurden vier Anträge genehmigt.

Zusätzlich zu diesen Verfahren ist die NBank auf Grundlage der Anträge auf Überbrückungshilfen und spezifisch auf November- und Dezemberhilfen anmerkt, dass die Genehmigungen häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten erteilt wurden. Ab dem 5. Mai 2022 können Antragsteller eine Schlussabrechnung durch Dritte auf Basis tatsächlicher Umsatzzahlen und Fixkosten einreichen, was den Prozess weiter erleichtern könnte.

Für die Erstellung der Schlussabrechnungen stehen den Antragstellern umfassende Informationen und eine Videoanleitung auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zur Verfügung. Bei Fragen oder technischen Problemen können die Antragsteller den Service-Desk kontaktieren oder die Service-Hotline in Anspruch nehmen., wie NDR berichtete. Weitere Details zu den Überbrückungshilfen sind auf der Website der NBank zu finden, die ebenfalls wertvolle Hinweise zur Schlussabrechnung bietet, wie die NBank ausführte.