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Rettungsgasse im Verkehr: Bußgelder und Strafen richtig verstehen!

Das Bilden einer Rettungsgasse ist eine wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der schnellen Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen. Diese Regelung gilt sowohl auf Autobahnen als auch innerorts, wenn der Verkehr stockt oder Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Laut dem Oberlandesgericht Oldenburg, das im Jahr 2022 entschied, gibt es keine „Überlegungsfrist“ für Fahrer, um eine Rettungsgasse zu bilden.

Auf mindestens zweispurigen Straßen müssen Fahrzeuge auf der linken Spur nach links ausweichen, während alle anderen nach rechts fahren. Auch in städtischen Gebieten muss auf die Bildung einer Rettungsgasse geachtet werden, wobei besondere Situationen wie Kreuzungen und Ampeln berücksichtigt werden müssen. Wichtig ist, dass der Standstreifen der Rettungsgasse in der Regel frei bleibt – Ausnahmen gelten nur auf Anweisung der Polizei oder bei Platzmangel.

Bußgelder und Konsequenzen

Die Missachtung der Vorschriften zur Rettungsgasse kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. So wird bei Nicht-Bildung der Rettungsgasse ein Bußgeld von 200 Euro verhängt, verbunden mit zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot. Je nach Schwere der Situation können die Bußgelder von 240 Euro bei Behinderung bis zu 320 Euro bei Sachbeschädigung steigen. Zudem wird der unberechtigte Durchgang durch eine Rettungsgasse ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 320 Euro geahndet, einschließlich der gleichen Konsequenzen in Bezug auf Punkte und Fahrverbot.

Zusätzlich zu den Geldstrafen kann das Gaffen, insbesondere das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern, rechtliche Folgen haben und ist mit Geldstrafen oder sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis verbunden.

Wie [24auto.de](https://www.24auto.de/service/verkehrsrecht/rettungsgasse-auf-der-autobahn-diese-bussgelder-drohen-wenn-sie-sich-falsch-verhalten-93533227.html) und [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/rettungsgasse/) betonen, ist die Bildung einer Rettungsgasse nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine essenzielle Voraussetzung für die Einsatzkräfte. Nur Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr und Abschleppunternehmen dürfen die Rettungsgasse nutzen. Bei Missbrauch durch andere Verkehrsteilnehmer drohen ebenfalls Bußgelder von mindestens 240 Euro und die gleichen Fahrverbotsszenarien.