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Weidel beleidigt Windkraft: Gefahr für Deutschlands Arbeitsplatz-Zukunft!

Die Aussagen von Alice Weidel, der Frontfrau der AfD, beim vergangenen Parteitag in Riesa haben eine Welle der Kritik ausgelöst. Weidel bezeichnete Windkraftwerke als „Windmühlen der Schande“ und kündigte als mögliche zukünftige Maßnahme an, dass Windräder abgerissen würden, sollten die AfD an die Macht kommen. Nach harscher Kritik korrigierte sie sich jedoch und erklärte, dass dies ausschließlich für Windräder im hessischen Reinhardswald gelten solle.

Weidels Äußerungen stießen auf scharfen Gegenwind aus der Windkraftbranche. Stefan Dohler, Vorstandsvorsitzender der EWE in Oldenburg, bezeichnete ihre Aussagen als populistisch und als Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Er kritisierte insbesondere die AfD-Argumentation, wonach es keinen Klimawandel gebe und deshalb keine erneuerbaren Energien benötigt würden. Mittlerweile liegt der Anteil der erneuerbaren Energien im deutschen Stromsystem bei knapp 60 Prozent, wobei die Windenergie 2024 einen Anteil von 31,87 Prozent an der Stromerzeugung hatte, wie taz.de berichtet.

Kritik und Warnungen aus der Branche

Der Bundesverband Windenergie Offshore betonte die Notwendigkeit von erneuerbaren Energien zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die Branche argumentiert, dass eine Abkehr von Windenergie nicht nur Arbeitsplätze gefährden, sondern auch zu einer „substanziellen Verknappung der Energiebereitstellung“ führen könnte, was von der AfD nicht thematisiert werde. In Deutschland gibt es rund 29.000 Windenergieanlagen, die zahlreiche Arbeitsplätze im Bereich der Erneuerbaren Energien sichern.

Claudia Kemfert vom Deutschen Wirtschaftsinstitut warnte, dass Gegner der Erneuerbaren den Ausbau durch Verschlechterungen der Rahmenbedingungen blockieren könnten. Die Bundesregierung plant, die Windstromkapazitäten bis 2030 im Vergleich zu 2023 zu verdoppeln, um die Strompreise zu stabilisieren. Allerdings könnten zukünftige Bundesregierungen diese Ausbauziele untergraben, auch wenn die radikale Maßnahme des Abrisses nicht einfach umsetzbar wäre. Der rechtliche Rahmen rund um den Windkraftausbau bleibt dabei entscheidend, insbesondere wenn Enteignungen zur Umsetzung von Abrissmaßnahmen in Betracht gezogen werden müssen.