Wesermarsch

Barrierefreies Wählen: So unterstützen Schablonen Blinde und Sehbehinderte

Blinde und sehbehinderte Menschen stehen häufig vor Herausforderungen bei der Wahl und der damit verbundenen geheimen Stimmabgabe. Um diese Herausforderungen zu überwinden, stehen spezielle Stimmzettelschablonen und Audio-CDs zur Verfügung, die die Wahlhilfe für diese Personengruppe verbessern sollen. Diese Hilfsmittel ermöglichen es den Wählern, ihre Stimmen eigenständig und anonym abzugeben. Besonders hervorgehoben wird die Situation von Svenja Backhaus, die nur über eine Sehkraft von 3-4% auf ihrem rechten Auge verfügt und auf dem linken Auge lediglich hell und dunkel erkennen kann. Bei ihrer ersten Wahl benötigte sie Unterstützung von ihrer Mutter, was die Geheimhaltung ihrer Stimme beeinträchtigte.

Bundesweit werden seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 Stimmzettelschablonen angeboten, die vom Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen erstellt werden. Diese Schablonen sind oben rechts mit einer abgeschrägten Ecke versehen, um eine einfache Orientierung zu ermöglichen. Zudem werden die Stimmzettel den Blindenverbänden per PDF übermittelt. Um den Wählern eine zusätzliche Hilfe zu bieten, wird eine Audio-CD bereitgestellt, die die Stimmen zeilenweise vorliest.

Vorbereitungen für die Wahlen

Die Vorbereitungszeit für die bevorstehende Bundestagswahl war aufgrund der vorgezogenen Wahl besonders herausfordernd. Der Verband benötigt rund sieben Werktage für die Erstellung und Vervielfältigung der Audio-CDs. Normalerweise erhalten die Mitglieder die Unterlagen zwei bis drei Wochen vor der Wahl; dieses Mal nur 1,5 Wochen. Auch Nichtmitglieder können die Schablonen und Audio-CDs kostenlos anfordern. Die Erststimme ist wahlkreisabhängig, während die Einleitung und die Zweitstimme für alle Wahlkreise gleich sind.

Die Schablonen sind mit Punktschrift und erhöhter Schwarzschrift ausgestattet. An den Stellen, an denen die Wähler ihre Kreuzchen setzen, sind Löcher in die Schablonen gestanzt, um eine einfache Handhabung zu gewährleisten. Svenja Backhaus nutzt zusätzlich eine elektronische Lupe zur Vergrößerung der Texte und hat für die Bundestagswahl Briefwahl beantragt, um den Stimmzettel bequem zu Hause ausfüllen zu können. Zudem stehen Briefwahllokale für alle Wähler offen, um die Wahlunterlagen direkt in die Urne zu geben.

Legalität und historische Entwicklung

Die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Stimmzettelschablonen bildet § 57 Absatz 4 der Bundeswahlordnung. Der Gebrauch von Stimmzettelschablonen wird in Deutschland seit 1980 praktiziert, nachdem der erste Einsatz solcher Schablonen bei der Bundestagswahl in Marburg stattfand. Trotz anfänglicher Skepsis seitens der Behörden wurde die Entscheidung zur Verwendung 1987 zunächst abgelehnt, um später wieder aufgehoben zu werden. Die gesetzliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, wie im BGG von 2002 festgelegt, ermöglicht seither die bundesweite Nutzung dieser Hilfsmittel.

Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, ihre Stimmen bis zum 23. Februar abzugeben, um an der Wahl teilzunehmen.