
Ein Kommissaranwärter wurde aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen, berichtet die [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw/presse/2025-03-06). Der Grund für diese Entscheidung sind erhebliche Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Das Polizeipräsidium Aachen untersagte ihm die weitere Ableistung des Vorbereitungsdienstes, nachdem bekannt wurde, dass der Kläger durch herablassendes Verhalten gegenüber Frauen sowie rassistische Äußerungen aufgefallen war.
Insbesondere fiel der Anwärter durch sexistische Bemerkungen auf, indem er Kolleginnen als „feministische Fotzen“ bezeichnete. Im Unterricht verwendete er zudem abschätzige Begriffe wie „Scheiß-Ausländer“ und „Kanake“. Das Verwaltungsgericht bestätigte am 26. Februar 2025 die Entscheidung des Polizeipräsidiums als rechtmäßig und stellte fest, dass dem Kläger die charakterliche Eignung für den Polizeidienst fehlt.
Urteilsbegründung und weitere Schritte
Das Gericht wertete sowohl frauenfeindliches als auch ausländerfeindliches Verhalten als charakterliche Mängel, da korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung und im Umgang miteinander für Polizeibeamte unabdingbar ist. Der Dienstherr erwartet von den Beamten ein deeskalierendes und besonnenes Auftreten. Trotz des gerichtlichen Verfahrens bot der Kläger Leumundszeugen auf, was jedoch nicht zu seinem Vorteil ausfiel.
Der Anwärter hat die Möglichkeit, die Zulassung der Berufung gegen das Urteil zu beantragen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden wird. Das betreffende Aktenzeichen lautet 1 K 796/22. Weitere Informationen zur Eignung von Polizeibewerbenden sind in [diesem Vortrag](https://www.hspv.nrw.de/fileadmin/News/Veranstaltungen/Aktuelles_Beamtenrecht_Polizei/2109_Vortrag_Michaelis_Eignung_von_Polizeibewerbenden.pdf) zu finden.