
Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen einen 38-jährigen Mann erhoben, der beschuldigt wird, seine 31-jährige Frau am 4. Dezember 2024 getötet zu haben. Zum Zeitpunkt der Tat lebten die Eheleute getrennt. Die beiden waren seit 2018 nach islamischem Recht verheiratet, was im Kontext des aktuellen Verfahrens von Bedeutung ist.
In der Ehe gab es Spannungen. Der Angeschuldigte hatte den Verdacht, dass seine Frau Kontakt zu anderen Männern pflegte. Um diesen Verdacht zu und zu kontrollieren, soll er heimlich mindestens zwei Kameras und möglicherweise Mikrofone in der gemeinsamen Wohnung installiert haben. Diese Überwachung wurde vom Angeschuldigten mit dem islamischen Recht gerechtfertigt. Nachdem die Geschädigte von der Überwachung erfuhr, trennte sie sich von ihm.
Details zur Tat und den Ermittlungen
Mitte 2024 zog der Angeschuldigte aus der gemeinsamen Wohnung aus. Fortan entbrannten Streitigkeiten über das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder, das der Angeschuldigte für sich beanspruchte. Die Geschädigte hatte Angst vor dem Angeschuldigten und übernachtete seit Sommer 2024 kaum noch in der Wohnung.
Am 4. Dezember 2024 gelangte der Angeschuldigte über den Balkon in die leere Wohnung und versteckte sich im Schlafzimmer. Als die Geschädigte zurückkehrte, überraschte er sie und hielt ihr den Mund zu. In der darauffolgenden körperlichen Auseinandersetzung verwendete der Angeschuldigte eine Kinderleggins-Hose, um seine Frau zu ersticken. Die Geschädigte verlor das Bewusstsein und starb in der Wohnung. Der Angeschuldigte floh nach der Tat, wurde jedoch später festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als aus Wut über das Verhalten der Frau begangen. Der Angeschuldigte äußerte sich nach seiner Festnahme und bestritt den Tötungsvorsatz. Er behauptete, die Trennung sei aufgrund finanzieller Streitigkeiten erfolgt und seine Frau habe ihm das alleinige Sorgerecht zugesichert. Zudem gab er an, nur mit seiner Frau reden und ihr Geld anbieten zu wollen.
Die Relevanz islamischer Rechtsnormen in deutschen Gerichtsentscheidungen wird auch in anderen Kontexten thematisiert. In Deutschland gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für Eheschließungen und Scheidungen, wobei vermehrt Ehen zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturen und Religionen, insbesondere Muslime, getroffen werden, die islamische Traditionen in ihre Ehe einbringen möchten. Hierbei stellt sich häufig die Herausforderung, islamisches Ehe- und Familienrecht mit deutschem Recht in Einklang zu bringen, besonders bei Scheidungen und Unterhaltsfragen, was [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/einfluss-des-islamischen-rechts-auf-deutsche-gerichtsentscheidungen-islamisches-eherecht-erbrecht-morgengabe-mahr-234285.html) ausführlich beleuchtet.