Euskirchen

Euskirchen: Fluthilfe-Betrug! Frau kassiert 30.000 Euro ohne Anspruch!

Eine Frau aus Euskirchen wurde vor dem Amtsgericht wegen Betrugs mit Fluthilfegeldern verurteilt. Die 34-jährige Frau, die alleinerziehende Mutter von drei Kindern ist und von Bürgergeld lebt, wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, unberechtigt Fluthilfe von der Stadt Euskirchen, den Maltesern und anderen Stellen beantragt zu haben, obwohl ihre Wohnung durch das Hochwasser im Juli 2021 nicht betroffen war.

Insgesamt erlangte die Frau durch ihre betrügerischen Anträge rund 30.000 Euro. Sie hatte sich bei den Hilfsorganisationen als Flutopfer ausgegeben und behauptet, in ihrer Wohnung sei erheblicher Schaden an Hausrat und Elektrogeräten entstanden. So gab sie unter anderem an, dass eine Waschmaschine, ein Trockner und Fahrräder ihrer Kinder zerstört worden seien. Die Stadt Euskirchen überwies daraufhin 3.000 Euro, während der Malteser Hilfsdienst 2.500 Euro zahlte.

Zusammenarbeit mit einer Komplizin

Die Frau, die zur Zeit ihrer Betrügereien keine Ausbildung oder Arbeitsstelle hatte, wurde später von einer Komplizin angesprochen, die ihr weitere Geldleistungen in Aussicht stellte. Diese Komplizin übernahm die Antragsbearbeitung, was zur Überweisung von 23.000 Euro durch die Bezirksregierung Münster führte. Sandra M. musste dieser Komplizin jedoch die Hälfte des Betrags als Lohn auszahlen.

Die Machenschaften der beiden Frauen wurden schließlich von der Bezirksregierung entdeckt, was zur Anklage gegen Sandra M. führte. Während das Gericht anordnete, dass 5.500 Euro, die sie unrechtmäßig von der Stadt und den Maltesern erhalten hatte, eingezogen werden, muss die Frau den gesamten ausgezahlten Betrag an die Bezirksregierung zurückzahlen, obwohl sie nur die Hälfte davon erhalten hatte. Die Richterin Ulrike Weitzel äußerte Unverständnis über die Motivation der Angeklagten, die Notlage anderer auszunutzen.

Der Fall erinnert an einen ähnlichen Prozess im Vorjahr, bei dem ebenfalls eine Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, weil sie fast 30.000 Euro Fluthilfe ohne Anspruch erhalten hatte. Der Prozess verdeutlicht die Herausforderungen und die Überprüfungen im Umgang mit Fluthilfegeldern, die nach der Naturkatastrophe bereitgestellt wurden, um den betroffenen Menschen zu helfen, wie radioeuskirchen.de berichtete. Auch ksta.de gab an, dass gegen die Komplizin von Sandra M. ebenfalls ermittelt wird, auch wegen weiterer Betrugsfälle.